Text
Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe, [1]. Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie sie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden ...
- Alternative title
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Institutiones Iuris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Metall. 6-1/3
- VD18
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VD18 10311300
VD18 90008855
- Dimensions
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4°
- Extent
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32 ungezählte Seiten, 179 Seiten, 5 ungezählte Seiten
- Language
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Deutsch
- Notes
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Titelblatt in Rot- und Schwarzdruck
Rückseite des Titelblatts unbedruckt
- Bibliographic citation
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Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen ; 1
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Leipzig
- (who)
-
bey Wolffgang Heinrich Schönermarck
- (when)
-
1740.
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10228112-0
- Last update
- 27.11.2025, 8:48 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
- Bauss, Johann Georg (Verfasser)
- bey Wolffgang Heinrich Schönermarck
Time of origin
- 1740.
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Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe
[Theil 1]: Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe
Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe, Dritter und letzter Theil. Worinnen die Rechte von denen Berg-Wassern, Stollen, Bächen und Erb-Flüssen, ingleichen von denen Saltz-Quellen, Monopolio, Licent und andern Mineralien, abgehandelt werden : Nebst einem Register der vornehmsten Sachen über alle drey Theile