Verordnung | mehrbändiges Werk
Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe
- Alternative title
-
Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen
- VD 18
-
90008855
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
entworffen von Johann Georg Baussen, Adv. El. Saxon immatric. & Pract. Lips.
- Keyword
-
Bergrecht
Eigentum
Sachenrecht
Privatrecht
Recht
- Creator
- Contributor
- Published
-
Leipzig : Schönermarck , 1740 - 1742
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/77085
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-151601
- Last update
- 02.06.2025, 12:30 PM CEST
Data provider
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; mehrbändiges Werk
Time of origin
- Leipzig : Schönermarck , 1740 - 1742
Other Objects (12)
Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe, [1]. Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie sie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden ...
[Theil 1]: Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe
Institutiones Juris Metallici Germanici, Oder: Einleitung Zu denen in Teutschland üblichen Berg-Rechten und Berg-Processen : Worinnen die Berg-Geschichte und Berg-Rechte von Anfang der Welt bis auf unsere Zeiten, wie solche nach und nach in allen Ländern aufkommen, geändert und verbessert worden, Dann die Berg-Rechte selbsten, wie in Teutschland eingeführet und anjetzo beobachtet werden, Nach der Methode wie der löbliche Kayser Justianus die Bürgerlichen Rechte abhandeln lassen, Nebst Anfügung aller Berg-Gerichte und Processe, Dritter und letzter Theil. Worinnen die Rechte von denen Berg-Wassern, Stollen, Bächen und Erb-Flüssen, ingleichen von denen Saltz-Quellen, Monopolio, Licent und andern Mineralien, abgehandelt werden : Nebst einem Register der vornehmsten Sachen über alle drey Theile