Sachakte
(1) T 1255 (2)~Kläger: Dr. Nevelin Tilhen, Lemgo, für seine entfernt wohnende Mutter, Margarethe Gottschalck, Witwe des Bürgermeisters Nevelin Tilhen, (Bekl.), sich und seine unmündigen Geschwister, (Intervenienten) (3)~Beklagter: Gerhard von der Mühlen (Unterschrift: van der Meulen), Frankfurt/M., (Kl.) (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Leonhard Gerhard 1631 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Georg Goll (1638), 1639 (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Der Appellat hatte gegen die Witwe Tilhen 358 Rtlr. eingeklagt, diese dagegen eingewandt, er habe die versprochenen Hammel nicht geliefert, so daß ihr ein auf mehrere hundert Taler bezifferter Schaden entstanden sei. Die 1. Instanz hatte ihr die kurzfristige Bezahlung der Summe aufgegeben und ihr eine separate Rekonventionsklage freigestellt. Die 2. Instanz hatte diese Entscheidung in dem Urteil, gegen das sich die Appellation richtet, bestätigt. Dem allein vorliegenden Appellationsinstrument nach warf der Appellant der 2. Instanz vor, ein Urteil in der Hauptsache gefällt zu haben, während nur ein Zwischenbescheid über die ihrerseits vom Appellaten als in der Grafschaft Lippe nicht Begütertem geforderte Kaution zur Entscheidung gestanden habe. Unter Verweis auf die Botenrelation, in der der RKG-Bote festgehalten hatte, daß er die Ladung nur dem lipp. Anwalt des Appellaten zugestellt hatte, der zwar die Weiterleitung der Ladung übernommen, zugleich aber erklärt hatte, nur bis zur Entscheidung des Hofgerichtsverfahrens mit dem Fall betraut gewesen zu sein, lehnte es das RKG am 18. September 1635 ab, auf Rufen gegen den nichterschienenen Appellaten zu erkennen. Unter Verweis auf diese Ablehnung und die Tatsache, daß der Appellant das Verfahren seither nicht weiter betrieben habe, forderte der 1638 erscheinende Prokurator des Appellaten, das Verfahren für desert zu erklären. Das geschah mit Urteil vom 5. September 1638. Zum Fortgang vgl. L 82 Nr. 580 (M 3849). 1667 Antrag der Erben von der Mühlen auf Einsicht in die Acta priora, die durch die Deserterklärung "uneröffnet geblieben" seien, da sie Informationen daraus benötigten. Das RKG stimmte dem Gesuch am 19. November 1667 zu. (6)~Instanzen: 1. Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo ( ? - 1628) ( 2. Gräflich lipp. Hofgericht zu Detmold 1628 - 1631 ( 3. RKG 1631 - 1667 (1628 - 1639) (7)~Beweismittel: Acta priora (Q 6). (8)~Beschreibung: 2 Bde., 4 cm; Bd. 1: 15 Bl., lose; Q 1 - 5, 7*, 3 Beil., davon 1 = Q 7*, 1 mit Dorsal-Vermerk: in consilio vom 19. November 1667; Bd. 2: 3 cm, 153 Bl., geb.; Q 6.
- Archivaliensignatur
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L 82, 765
- Alt-/Vorsignatur
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L 82 Nr. 887
- Kontext
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Lippische Reichskammergerichtsakten >> 19. Kläger T
- Bestand
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L 82 Lippische Reichskammergerichtsakten
- Provenienz
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Reichskammergericht
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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01.07.0003, 12:37 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Beteiligte
- Reichskammergericht