Urkunde

Jakob Heyer und Christina Cuypers, Eheleute, übert

Regest: Jakob Heyer und Christina Cuypers, Eheleute, übertragen ihrem Schwiegersohn und ihrer Tochter, den Eheleuten Peter Steymanken und Mechtilde Heyer, ihr in der Gelderschen Straße gelegenes Haus, das Weiße Pferd genannt, mit Scheune, Anbau, Gemüsegarten, allen Gerätschaften und allem Zubehör. Der Besitz ist mit 100 Talern zugunsten der Ägidiusbruderschaft und mit einer jährlichen Abgabe von 2 Hornschen Gulden oder 4 Schillingen an die Karmeliterpater belastet. Die Annehmern sind verpflichtet, die Eltern zeit ihres Lebens zu beköstigen und zu kleiden sowie bei Krankheiten zu verpflegen, jedoch werden ihnen die Kosten für Arzt und Arzneien vergütet. Beim Tode der Eltern müssen die Annehmer die Begräbniskosten übernehmen. Sie sind ferner verpflichtet, an den Vater wöchentlich 20 Klevische Stüber und die Mutter jährlich 9 Klevische Gulden zu zahlen. Die beiden abstehenden Kinder, Johannes Andreas und Peter Johannes Heyer, sollen nach dem Tode der Eltern von den Annehmern als Kindesteil je 200 Klevische Gulden bekommen. Johannes Andreas wohnt im Hause des Regiments-Feldscherers Jan Marggraff. Sein Kindesanteil ist von Neujahr 1782 an mit 4 v.H. zu verzinsen. Die Zinsen stehen bis zu ihrem Tode den Eltern zu. Sollte Johannes Andreas ins Elternhaus zurückkehren, obliegt es den Annehmern, ihn das Zimmerhandwerk lehren zu lassen, ihn auch während der Lehrjahre zu unterhalten. Das Kindesanteil für Peter Johannes soll von Neujahr 1786 an in gleicher Weise verzinst werden. Auch er erhält, wenn er das Zimmerhandwerk oder einen anderen Beruf erlernt, von seinem Schwager und seiner Schwester den nötigen Lebensunterhalt. Diese haben außer den geannten 100 Talern noch eine Schuld von 250 Klevischen Guldenübernommen. Sollten weitere Verbindlichkeiten vorhanden sein, so sind diese zu je einem Drittel von den ausgesetzten Kindesanteilen zu begleichen. Die Kleider des Vaters sollen die beiden Söhne, die Kleider der Mutter die Tochter erben. Sämtliche mit der Besitzübertragung verbundenen Kosten übernehmen die Annehmer. Actum Geldern.

Reference number
K/144
Formal description
Entwurf, Papier, ein Bogen.

Context
Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 >> Urkunden
Holding
G 1 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848

Indexentry person
Heyer, Jakob
Cuypers, Christina
Steymanken, Peter
Heyer, Mechtilde
Heyer, Peter Johannes
Marggraff, Jan

Date of creation
1781 Januar 23

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Last update
17.09.2025, 2:30 PM CEST

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Object type

  • Urkunden

Time of origin

  • 1781 Januar 23

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