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Urfehde Nr. 264

Regest: Rudolf Mayer, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er mit Michel Töttinger wegen einer ringen (= geringfügigen) Sache bei dem Gerbermühltörlin innerhalb, in Uneinigkeit geraten ist, ihn frevelich in sein Angesicht geschlagen hat und deshalb zwischen ihnen Frieden geboten und gemacht worden ist. Mayer aber zeigte sich darüber (= trotzdem) so unruhig, dass er von den Anwesenden heimzugehen vermögt (= bewogen) wurde. Nachdem er eine kleine Weile daheim geblieben war, nahm er ein Schefflein (= einen kurzen Spiess), ging hinaus, fing die Unruh wieder an und unterstand (= wagte), nicht nur den Michel Töttinger entgegen dem gemachten Frieden zu beschädigen, sondern unternahm auch gegen Jörg jung Lamparther und Jörg Beckh so freche, freveliche Handlung, dass man ihn zuletzt zu Boden schlagen und mit Gewalt zum Frieden bringen musste. Mit dieser ungebührlichen, unbedachten Misshandlung (= Verfehlung) und besonders weil es bei Nacht bei dem Tor geschah, hätte er eine peinliche Leibesstraf verdient. Die Herren zu Reutlingen zogen ihn hierum ins Gefängnis ein und wollten ihn strafen. Sie schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Er aber wollte das nicht annehmen. Auf seine Bitte um Gnade erliessen sie ihm die Strenge des Rechts und entledigten ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will künftig keine Wehr, Degen oder andere Waffe tragen, in keine Zech ausserhalb seines Hauses gehen, auch niemand zu ihm hinein berufen (= einladen), zu keiner Versammlung kommen - alles, bis der Rat es erlaubt. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an die Herren oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er aber diesen Eid und Urfehde nicht halten, so soll er heissen und sein ein treuloser und meineidiger Mann, den die Herren von Reutlingen als einen solchen richten oder richten lassen mögen.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7345
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Khönggott, Bürger zu Reutlingen

Siegel (Erhaltung): Siegel beschädigt

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
1567 Mai 14

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1567 Mai 14

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