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Optionen einer Anpassung der Schuldenbegrenzungsregel des Art. 95 Abs. 4 SächsV
Unter Ökonomen herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass konjunkturbedingte Schwankungen der öffentlichen Einnahmenüber den Zeitablauf geglättet werden sollen. Bislang gibt es keine zwischen den Ländern abgestimmte Vorgehensweise zur Bestimmung dieser Konjunkturkomponente . Die in der Verfassung des Freistaats Sachsen fixierte Schuldenbegrenzungsregel erreicht das Ziel einer Glättung von Einnahmeschwankungen allerdings nicht. Im Koalitionsvertrag 2019-2024 haben die drei Regierungsparteien nicht zuletzt aus diesem Grund eine Überprüfung der Normallagenberechnung nach Art. 95 Absatz 4 SächsV vereinbart. Aus Sicht des ifo Instituts erscheint es sinnvoll, auch in Sachsen ein makrobasiertes Verfahren zur Konjunkturbereinigung der Steuereinnahmen anzuwenden.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Journal: ifo Dresden berichtet ; ISSN: 0945-5922 ; Volume: 29 ; Year: 2022 ; Issue: 01 ; Pages: 36-37 ; Dresden: ifo Institut, Niederlassung Dresden
- Klassifikation
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Wirtschaft
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Ragnitz, Joachim
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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ifo Institut, Niederlassung Dresden
- (wo)
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Dresden
- (wann)
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2022
- Handle
- Letzte Aktualisierung
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10.03.2025, 11:44 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Ragnitz, Joachim
- ifo Institut, Niederlassung Dresden
Entstanden
- 2022