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Optionen einer Anpassung der Schuldenbegrenzungsregel des Art. 95 Abs. 4 SächsV

Unter Ökonomen herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass konjunkturbedingte Schwankungen der öffentlichen Einnahmenüber den Zeitablauf geglättet werden sollen. Bislang gibt es keine zwischen den Ländern abgestimmte Vorgehensweise zur Bestimmung dieser Konjunkturkomponente . Die in der Verfassung des Freistaats Sachsen fixierte Schuldenbegrenzungsregel erreicht das Ziel einer Glättung von Einnahmeschwankungen allerdings nicht. Im Koalitionsvertrag 2019-2024 haben die drei Regierungsparteien nicht zuletzt aus diesem Grund eine Überprüfung der Normallagenberechnung nach Art. 95 Absatz 4 SächsV vereinbart. Aus Sicht des ifo Instituts erscheint es sinnvoll, auch in Sachsen ein makrobasiertes Verfahren zur Konjunkturbereinigung der Steuereinnahmen anzuwenden.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Journal: ifo Dresden berichtet ; ISSN: 0945-5922 ; Volume: 29 ; Year: 2022 ; Issue: 01 ; Pages: 36-37 ; Dresden: ifo Institut, Niederlassung Dresden

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Ragnitz, Joachim
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
ifo Institut, Niederlassung Dresden
(wo)
Dresden
(wann)
2022

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:44 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Ragnitz, Joachim
  • ifo Institut, Niederlassung Dresden

Entstanden

  • 2022

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