- Archivaliensignatur
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Urk. 15, 234
- Formalbeschreibung
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Ausfert. Pergt., die Siegel, am Rande beschädigt, an Pergamentstreifen anhängend.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sub anno 1366, in octava resurrectionis domini.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wernher, Propst, Agnes, Priorin, und der Konvent des Augustinernonnenklosters in Ahnaberg (Anenberge) beurkunden, daß Wernher, Pleban in Vollmarshausen (Volmarshusen), ihnen und ihrem Kloster Güter im Dorfe und Felde Ritte, von denen Conrad Groze jährl. 5 Malter Roggen und Hafer, 6 Hühner und 1 Gans, ein anderer Kolone von dem Hause und der Hofstatt daselbst 6 Schillinge, 2 Hühner und 1 Gans und noch ein anderer von einem halben Acker im selben Dorfe 8 Pfennige und 2 Hühner entrichten, für 100 Pfund hessische Pfennige gekauft und ihnen testamentarisch vermacht hat zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheile zur Dotierung einer ständigen Vikarie des Altares St. Johannes d. T. in der Klosterkirche an der linken Seite neben dem Chore, den der gen. Werner und d. Conrad von Boune neu gegründet und dotiert haben, unter folgender Bestimmung: die Aussteller [d. h. die Pröpste] sollen ständig in jeder Woche die Hälfte der sieben Messen selbst oder durch ihre Kapläne halten und das Gedächtnis des Stifters dabei feiern, die andere Hälfte soll der Vikar des Altars, wer es immer nach Werner, dem Dotator und Possessor, sein wird, zelebrieren, sodaß durch den Propst oder seine Kapläne und den Vikar täglich abwechselnd eine Messe gelesen wird. Von den 7 Messen sollen 2 zu Ehren der heil. Dreieinigkeit, 2 zu Ehren der Maria und 3 für die Toten gelesen werden in jeder Woche, wenn nicht ein Festtag hindert, dann soll dem Tage gemäß zelebriert aber des Gedächtnisses der Stifter dabei gedacht werden. Sollten die Aussteller nach dem Tode des Werner mit der in dieser Weise bestimmten Abhaltung der Messen säumig werden, so soll der zeitige Offizial der Propstei Fritzlar sie durch kirchliche Strafen und Entziehung der genannten Einkünfte anhalten. Wenn aber der Vikar sich säumig zeigt, so soll der Propst von Ahnaberg mit den gleichen Strafen gegen ihn einschreiten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller [1. der Propst, 2. der Konvent].
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Gedr.: Lennep, Landsiedel-Recht cod. prob., S. 663 Nr. 313. - Regest Schultze Nr. 254
- Kontext
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Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1361-1370
- Bestand
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Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]
- Laufzeit
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1366 April 12
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1366 April 12