Archivale

Vergebliche Schuldeinforderung trotz Schuldbekenntnis

Enthält: Nachdem Dietrich Esser und seine Frau Margarethe (Margrit, jetzt Schwiegermutter seinen Sohnes Thoniß) Ende 1666 (18.12.) schriftlich bekannt hatten, dass sie Caspar aufm Werth 18 Rtlr schuldeten und gelobt hatten, diese innerhalb Drei-Monats-Frist zu bezahlen, hatte Caspar daraufhin bereits zweimal, am 27.6. und am 20.10.1667, bei dem Kerpener Gericht die Zahlungsschulden vergeblich eingeklagt. Die Beklagten wiesen nun die Forderung zurück. Nun reichte er zum dritten Mal seine Rechnung ein. Er betonte dabei gleichzeitig, Handlungen, die seinen Sohn Thoniß betreffen, hier außen vor lassen zu wollen. Mit ihm wolle er abrechnen, wenn die Sache mit Margrit beendet sei, und zwar so, dass Thoniß ihm noch 23 Rtlr schuldig bleibe.

Archivaliensignatur
GerKer, 632
Umfang
Schriftstücke: 2

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Forderung
Indexbegriff Person
auf dem Werth - Caspar 1669
auf dem Werth - Thoniß
Wirdts, Margrit

Laufzeit
1669

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 14:11 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1669

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