Bericht

Von der Wirtschafts- in die Haftungsunion: Bisherige Fehlentwicklungen und aktuelle Handlungsoptionen

Die sogenannte No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 AEUV verbietet einen Einstand der Union oder der Mitgliedstaaten für die Schulden oder Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates. Auf Druck der deutschen Verhandlungsführer wurde die Nichtbeistands-Klausel mit dem Vertrag von Maastricht EG-vertraglich festgeschrieben. Aufgrund unterschiedlicher nationaler Entwicklungsstände und einem fortwährenden Verstoß gegen die Defizitkriterien des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärfte sich die Verschuldungslage einiger Mitgliedstaaten indes so, dass sich die politischen Entscheidungsträger auf eine Durchbrechung dieser Klausel geeinigt haben.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: KBI Sonderinformation ; No. 64

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Herrmann, Karolin
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (KBI)
(wo)
Berlin
(wann)
2011

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:45 MEZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Herrmann, Karolin
  • Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler (KBI)

Entstanden

  • 2011

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