Akten
Appellationis Auseinandersetzung um die Verteilung des väterlichen Erbes
Kläger: (2) Hans Möller (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Marie Möller und ihr Bruder Ernst Hinrich Möller (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Cajus Mathias Arend (A & P), seit 02.08.1723 Dr. Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Nach dem Tode der Eltern ist Streit unter den vier Kindern um die Weiterführung des Kruges im Amt Neukloster entbrannt. Kl. und dessen Bruder Baltzer Niclas wollen, daß Kl. den Krug taxieren läßt und die anderen Erben auszahlt, Bekl. und ihr Bruder Ernst Hinrich wollen, daß auf den Krug geboten wird und der Meistbietende den Zuschlag erhält. Der Krug ist auf 249 Rtlr vom Amtsgericht taxiert worden, die Bekl. hat 300 Rtlr geboten und dafür den Zuschlag erhalten. Kl. kann aus Geldmangel nicht mitbieten, glaubt aber, als ältester Sohn nach dem Näherecht die größten Ansprüche behaupten zu können, während Bekl. den Krug nur für ihren Sohn haben will. Da der Krug seit Generationen in der Familie vererbt wird, er durch den Neffen aber aus dieser Erblinie gebracht würde und die Schwester kein Recht an dem Krug behaupten kann, reklamiert Kl. diesen für sich und appelliert an das Tribunal, damit dieses dem Amtsgericht befiehlt, ihm den Krug für 300 Rtlr zu überlassen. Das Tribunal schreibt am 12.02. entsprechend an das Amtsgericht. Am 31.03. beschwert sich Kl. allerdings darüber, daß sein Bruder Ernst Hinrich am 05.03. die 300 Rtlr bezahlt habe, woraufhin ihm der Krug ausgeliefert wurde. Kl. selbst habe das Geld nicht bezahlt, da kein ordentlicher Gerichtstag und nur der Sekretär anwesend gewesen wäre. Kl. bittet daher das Tribunal, den Verkauf rückgängig zu machen und ihm sein Recht zu sichern. Das Tribunal setzt ihm am 20.04. eine Frist von 8 Tagen, um das Geld bar zu bezahlen und den Krug zu übernehmen und weist das Amtsgericht entsprechend an. Am 12.05. berichtet Kl. von der tags zuvor gescheiterten Geldübergabe beim Amtsgericht und bittet Tribunal um dessen Hilfe. Das Tribunal weist das Amtsgericht am 14.05. zur Entgegennahme des Geldes und zur Protokollierung der Hypothek an. Am 05.06. klagt Kl., daß in der Zwischenzeit kein Gerichtstag im Amtsgericht abgehalten worden sei, bei dem er sein Geld hätte einzahlen können. Das Tribunal weist am 11.06. das Amtsgericht zur Annahme des Geldes binnen 14 Tagen an, droht ansonsten die Geldannahme durch das Tribunal an. Am 26.06. beschwert sich Kl. darüber, daß ihm das AG immer noch nicht zu seinem Recht verholfen habe und bittet, das Tribunalsurteil umzusetzen. Die Antwort des Tribunals darauf erhellt nicht, da ein Protokoll vom 27.06.1723, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt. Am 01.07. beschwert sich Kl. erneut über nicht geleistete Unterstützung durch das AG. Am 05.07. ergeht nach erneuter Bitte des Kl.s von diesem Tag ein neues Reskript an Amtsgericht, Kl. am nächsten Gerichtstag in den Krug einzusetzen, am 10.07. berichtet dieser, das Amtsgericht habe zunächst auf die Zahlung seiner Schulden gedrängt, so daß er den Krug immer noch nicht erhalten konnte. Am 16.07. nimmt Tribunal die 300 Rtlr von Kl. ad depositum und teilt sie unter Erben und Gläubigern auf, weist das Amtsgericht bei Androhung militärischer Exekution an, den jetzigen Mieter im Krug aus- und Kl. einzuweisen. Am 23.07. bittet der Kammerherr von Plessen als Pfandinhaber des Amtes Neukloster um Rücknahme des Mandates und Prüfung der Akten der Vorinstanz, aus denen hervorgeht, daß Kl. das Mandat "erschlichen" habe. Am 26.07. bitten die Angestellten des Amtsgerichts um Rücknahme des Mandates, das Tribunal bestätigt sein Mandat jedoch am 27.07. Am 03.08.1723 setzt Tribunal E.H. Möller nach Supplik des Kl.s vom 02.08. eine Frist von 3 Tagen, um den Krug zu räumen und an seinen Bruder zu übergeben und droht ansonsten die Exekution an. Am 07.09. beschwert sich Kl., daß der Krug noch nicht geräumt worden sei und bittet, Ernst Hinrich die Auszahlung eines Erbteils zu versagen. Das Tribunal weist Kl. am 07.09.1723 ab, da bei einem Vorbescheid Bekl. 8 Tage Frist zur Räumung des Hauses zugestanden worden waren.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht zu Neukloster 1722 2. Tribunal 1723
Prozessbeilagen: (7) von Notar Philipp Hinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 07.01.1723; Urteil des Amtsgerichts Neukloster vom 08.12.1722; Protokolle der Verhandlungen im Neuklosteraner Amtsgericht vom 12.05. und 08.12.1722, 24.03. und 08.07.1723; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Zeugenbefragung von Andreas Fahl und Marie Möller vom 12.05.1723 sowie von Christoph Johann-Sohn vom 30.06.1723; Zeugnis Andreas Pfahls vom 11.05.1723; Schreiben des Amtsgerichts Neukloster an das Tribunal vom 08.06.1723; von Tribunalstrabant J.G. Becker ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 12.06.1723; Aufstellung des Kl.s über seine Gerichtskosten vom 10.07.1723; Schreiben des Kl.s an Dr. Arend (o.D.)
- Archivaliensignatur
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(1) 2122
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar M 88 (W M 2 n. 88)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1722-1723) 27.01.1723-07.09.1723
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:03 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1722-1723) 27.01.1723-07.09.1723