Serie
. Johann Michael Leixenring, Schreinergeselle, Wetzlar, gegen Vogt, Schultheiß und Schöffen des Stadtgerichts Wetzlar, Wetzlarer Holzarbeiterzunft, (Johann Sebastian Atzbach, Advokat, Wetzlar)
Quad. 29 (Nr. 3187): vorinstanzliche Akten (ab 1752),
Laufzeit: 1752, 1765-1787
Quad 3: Auszug aus Bürgerrechtsverordnung (1755), diverse vorinstanzliche Urteile (ab 1752)
Anspruch auf Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils, Anspruch auf Aufnahme des Kl. in die Holzarbeiterzunft, die ihm verweigert wird, weil seine Ehefrau, Tochter seines früheren Arbeitsgebers, des Schreinermeisters Johann Thomas Atzbach zum Zeitpunkt des Eheschlusses nicht mehr unbescholten war, die Unbescholtenheit der Frau eines Zunftanwärters vor der Ehe durch Reichsschluss betr. die Abschaffung der Handwerksmissbräuche des Jahres 1731 als Bedingung für die Aufnahme in die Zunft aufgehoben worden ist, Anspruch gegen den Wetzlarer Magistrat auf Zulassung des Kl. zum Bürgerrecht
- Kontext
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Reichskammergericht >> 2 Prozessakten des preußischen Kreises Wetzlar
- Bestand
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1 Reichskammergericht
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:07 MESZ
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