Bestand
Westfälische StudierendenPfarrKonferenz (SPK) (Bestand)
Bestandsbeschreibung: 1. Informationen zur Arbeit der Evangelischen Kirche an den Hochschulen Die Arbeit der Evangelischen Kirche an den Hochschulen richtet sich sowohl an Studierende und Lehrende, als auch an die übrigen Hochschulangehörigen. Sie möchte Orientierungsangebote offerieren und in vielfältiger Form präsent sein. In einem im November 2006 vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) herausge-gebenen Positionspapier zur Präsenz der evangelischen Kirche an der Hochschule wird folgender Auftrag postuliert: "Die Arbeit der evangelischen Kirche an der Hochschule hat in besonderer Weise eine missionarische Dimension. An Hochschulen lehren und lernen Menschen, die in herausgehobener Weise Verantwortung in unserer Gesellschaft wahrzunehmen haben. Wenn dem christlichen Glauben in ihrem Leben eine tragende und im Alltag erkennbare Rolle zukommt, wirkt dies in besonderer Weise nach außen. Die evangelische Kirche ist immer eine Kirche gewesen, die einen hohen Bildungs-anspruch vertritt. Sie hat stets die Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Wissenschaft und den Bildungseliten geführt. Eine qualifizierte Präsenz der evangelischen Kirche an der Hochschule erwächst mithin aus dem Selbstverständnis des Protestantismus und ist ein Dienst an unserer Kultur." (siehe: https://www.ekd.de/EKD-Texte/praesenz_ev_kirche_hochschulen.html) Sie sucht das Gespräch mit Menschen aller Kulturen, Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen und arbeitet mit anderen Hochschulgruppen und kirchlichen Einrichtungen wie der Evangelischen Akademikerschaft oder dem Evangelischen Studienwerk zusammen. Gottesdienste, Seelsorge, Kasualien, Musik und vieles mehr werden angeboten bzw. laden zur Mitwirkung ein. Im Rahmen von Ringvorlesungen, Hochschultagen u.ä. versteht sich die Kirche als kritisches Gegenüber von Hochschule und Wissenschaft. Ihre christliche Verantwortung sieht sie insbesondere auf dem Gebiet Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Die Studierendenpfarrerin/der Studierendenpfarrer repräsentiert durch ihr/sein Amt die Kirche dabei in besonderer Weise. "Zur Koordination und Steuerung der kirchlichen Arbeit an der Hochschule auf der Ebene der jeweiligen Landeskirche treffen sich die Repräsentantinnen und Repräsentanten der kirchlichen Arbeit an der Hochschule regelmäßig in eigenen Arbeitsbereichskonferenzen. Diese legen in Abstimmung mit den kirchenleitenden Organen den konzeptionellen Rahmen der kirchlichen Arbeit an der Hochschule in den jeweiligen Landeskirchen fest. Sie entwickeln Perspektiven und geben Impulse für die gesamtkirchliche Arbeit an die kirchenleitenden Organe weiter.... Auf der Ebene der EKD sind die "Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland" (Bundes-ESG), die StudierendenPfarrKonferenz (SPK), die Konferenz der gliedkirchlichen Referentinnen und Referenten für die Studierenden- und Hochschularbeit sowie der EKD-Hochschulbeirat wesentliche Einrichtungen zur Koordination und Steuerung der kirchlichen Arbeit an den Hochschulen... Die SPK ist der Zusammenschluss der Studierendenpfarrerinnen und -pfarrer in den Gliedkirchen der EKD. Sie trifft sich einmal jährlich und dient dem Fachgespräch und der Fortbildung sowie der Vernetzung der Arbeit der Studierenden- und Hochschulpfarrämter." (siehe: https://www.ekd.de/EKD-Texte/praesenz_ev_kirche_hochschulen.html) 2. Informationen zur Studierendenarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen Die evangelische Arbeit mit Studenten beginnt am 5. Dezember 1926, als in Münster der erste Studentenpfarrer, Johannes Wilkens, vom damaligen Generalsuperintendenten Wilhelm Zoellner in sein Amt eingeführt wird. Landeskirchliche Einrichtungen werden die Studenten-Gemeinden erst nach dem Zweiten Weltkrieg. Einen Bruch in der Studierendenarbeit gibt es nach den Studentenrevolten Ende der 60-er Jahre, wo die Akzeptanz dieser Arbeit sinkt und auch die Zusammenarbeit mit der Universität und den theologischen Fakultäten schwieriger wird. Nach Aussage des Münsteraner Studierendenpfarrers und späteren westfälischen Präses, Hans-Martin Linnemann, will man in dieser Zeit nichts mehr mit der Kirche zu tun haben. "Trotzdem werden im Zuge der Neugründung von Universitäten und Fachhochschulen, so in [in] Bielefeld, Bochum, Dortmund, Paderborn und Siegen, weitere Stellen für Studentenpfarrer eingerichtet." (epd-Wochenspiegel 51-52/2001 S. 9 in: Best. 13.109 Nr. 1). Die Studierendenarbeit wird politischer und vielfältiger, bietet ein reiches Programm- und Angebotsspektrum und möchte für alle Interessengruppen und Nationalitäten offen sein. Sie bietet den ausländischen Studierenden finanzielle Beratung an, begleitet diese seelsorgerlich und in ihren Gesprächskreisen kommen auch die Proble-me in deren Heimatländern zur Sprache. So findet in den Studierendengemeinden ein Stück gelebte Ökumene statt. Die SPK der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), die sich jährlich viermal trifft und eine Wochenendtagung oder Klausurtagung im Jahr durchführt, besteht aus den Studierendenpfarrerinnen und -pfarrern sowie den hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeitenden der Studierendengemeinden. Die zuständigen Dezernenten sind beratende Mitglieder. Zu ihren Aufgaben gehören u.a., die Studierendenpfarrämter zu koordinieren und den Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Die oder der alle vier Jahre zu wählende Vorsitzende pflegt den Kontakt mit dem Landeskirchen-amt und vertritt die SPK auf der Bundesebene (vgl. "Ordnung für den seelsorgerlichen Dienst an Hochschulen der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 25. Februar 2004" in: Best. 13.109 Nr. 3). 3. Informationen zum Findbuch Die Akten Bestandes enthalten u.a. Unterlagen zu Satzungsangelegenheiten, den strukturellen Bedingungen der Arbeit der Studierendengemeinden, Presseartikel, Haushaltsangelegenheiten, Sitzungsunterlagen, Korrespondenz mit dem Landeskirchenamt, Grundsatzpapiere und Personalangelegenheiten. Die Titel der Akten, die den Inhalt beschreiben, werden je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Die 10 Aktennummern des Be-standes sind fortlaufend vergeben worden und bilden zugleich die endgültigen Ak-tennummern. Sie sind links neben dem Aktentitel zu finden. Ganz rechts im Findbuch ist die jeweilige Laufzeit der Akte angegeben. Die Gesamtlaufzeit des Bestandes erstreckt sich über den Zeitraum von 1988 - 2010. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evan-gelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.109 Nr. xy (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Archiv verbleibt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv. 4. Abkürzungsverzeichnis ALB Ausländerberaterin ASU Afrikanische Studenten Union BRD Bundesrepublik Deutschland BSPK BundesstudierendenPfarrKonferenz DV Delegiertenversammlung DW Diakonisches Werk EA Evangelische Akademie EED Evangelischer Entwicklungsdienst EKvW Evangelische Kirche von Westfalen ESG Evangelische Studentengemeinde ESGnAusKo Konferenz der Ausländerreferentinnen und -referenten EWB Erwachsenenbildung GMA Gemeindeassistentin GS Geschäftsstelle KED Kirchlicher Entwicklungsdienst KHG Katholische Hochschul-Gemeinde LAFIM Landesausschuss für Innere Mission LaRoV Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen MÖWe Amt für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung MoKo Modellkommission ÖSW Ökumenisches Studienwerk RK Regional-Konferenz SeKo Sekretärinnen-Konferenz SIS Schwule Initiative Siegen SKR Sekretärin SP Studentenpfarrerin und -pfarrer SPK StudierendenPfarrKonferenz Stube Studierendenbegleitprogramm WSCF Christlicher Studentenweltbund ZDL Zivildienstleistender Die Akten Bestandes enthalten u.a. Unterlagen zu Satzungsangelegenheiten, den strukturellen Bedingungen der Arbeit der Studierendengemeinden, Presseartikel, Haushaltsangelegenheiten, Sitzungsunterlagen, Korrespondenz mit dem Landeskirchenamt, Grundsatzpapiere und Personalangelegenheiten.
- Reference number of holding
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13.109
- Context
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 03. Ämter, Einrichtungen und Werke der Provinzial- bzw. Landeskirche; kirchliche Gerichte >> 03.04 Landeskirchl. Ämter und Einrichtungen >> 03.04.07 Studierendenpfarrämter
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06.03.2025, 6:28 PM CET
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- Bestand