Urkunde

Hans Bayer aus Neuenstein [Kr. Öhringen], wegen strafbarer Handlungen zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten - wovon jedoch die beiden württembergischen Zollstätten Neuenstadt und Schwabach ausgenommen werden, wenn er diese von Neuenstein aus auf dem direkten Wege nach Heilbronn passiert -, auf alle seine Ansprüche an Graf Ulrich von Helfenstein zu verzichten und schwört U. Er setzt ferner zu größerer Sicherheit 2 Bürgen, die sich verpflichten, im Fall der Übertretung dieser U. 100 fl Pönfall zu bezahlen unter Einsetzung ihres gesamten Hab und Guts. Bürgen: Jörg Ricklin und Martin Swartzenberger, beide B. zu Neuenstein.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2468
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Pergament stockfleckig und schadhaft

Siegler: Bm. und Gericht der Stadt Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.15 Außeramtliche Orte
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Bayer, Hans
Indexbegriff Ort
Neuenstein KÜN

Laufzeit
1525 Oktober 13 (Fr nach Dionysius)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:21 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1525 Oktober 13 (Fr nach Dionysius)

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