Akte

Appellationis Auseinandersetzung um Diebstahl

Kläger: (2) Jochim Johann Mau, Walkmüller zu Wismar, und seine Ehefrau (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Catharina Elisabeth Züteln, ehemalige Dienerin (Bekl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Johann Franz von Palthen (P), seit: J. F. Berg (A), Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (P) Bekl.: Lic. Joachim Heinrich Scheffel (A)

Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 04.08. um Fristsetzung für Kl. zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 05.08. auf, ihren Schriftsatz binnen 8 Tagen vorzulegen. Am 12.08. folgen Kl. dem Mandat und berichten, daß nachdem Bekl. 3 Tage in Dienst bei Kl.n gestanden hat, sie von ihnen des Diebstahls beschuldigt, 3 Tage gefangengehalten und mit Peitschen geschlagen wurde, bis sie ein Geständnis ablegt und für 11 Wochen ins Gefängnis gesteckt wurde. Vor einem Militärgericht widerruft sie ihr Geständnis. Nachdem das Ratsgericht jedoch das Gutachten der Juristenfakultät Bützow eingeholt hat, entscheidet es, daß gegen die Bekl. nicht weiter vorzugehen sei, die Bekl. das Recht habe, gegen die Kl. gerichtlich vorzugehen und der Prokurator der Universität ihr dabei beistehen solle. Dagegen appellieren Kl. Das Tribunal fordert am 01.09.1773 die Akten der Vorinstanz an. Am 16.09. bittet Bekl. um Eröffnung der Akten, das Tribunal setzt am 16.09. den 18.09. dazu an. Am 17.09. ergänzt Bekl. ihren eingangs angemeldeten Protest gegen die Appellation der Kl. mit mehreren Dokumenten, die am 18.09.1773 ad acta genommen werden. Am 06.07.1774 und 11.01.1775 bitten Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 01.05.1775 erlegt das Tribunal den Kl.n auf, die Arzt- und Gerichtskosten, Schmerzensgeld von 8 Rtlr sowie eine Strafe von 10 Rtlrn zu bezahlen. Die Kl. akzeptieren am 12.06. die Bezahlung der Strafe, kündigen aber gegen alle andere Punkte des Urteils am 12.06.1775 restitutio in integrum an. Da sie versäumen, ihre Beweise rechtzeitig vorzubringen, erklärt das Tribunal auf Antrag der Bekl. vom 01.09. am 04.09.1775 das Rechtsmittel für verfallen.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1773 2. Tribunal 1773-1775 3. Tribunal 1775

Prozessbeilagen: (7) Schreiben des Notars Hermes an Lic. Scheffel vom 30.07.1773; Ratsgerichtsurteil vom 23.07.1773; Gerichtsprotokoll vom 14.07.1773; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 17.07.1773; von G.M. Hermes aufgenommenes Protokoll der Zeugenbefragung der Magd Gret Marie Elisabeth Walther und des Sensenschmieds Brenne vom 11.08.1773; Durchsuchungsbericht des Sergeanten Carl Hinrich von Sticht vom Haus der Tante der Bekl. als Ehefrau des Musketiers Ohlrich vom 22.06.1773; Protokoll des Chirurgs Schaumkell über den Zustand der Bekl. vom 16.09.1773; Rationes dubitandi et decidendi des Ratsgerichts (= Gutachten der Juristenfakultät Bützow) vom 09.07.1773; Prozeßvollmacht Maus für Dr. Hasse vom 25.09.1773; Protokoll des Zierower Patrimonialgerichts vom 28.08.1773

Archivaliensignatur
(1) 2220
Alt-/Vorsignatur
Wismar M 163 (W M n. 163)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 13. 1. Kläger M
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1773) 04.08.1773-04.09.1775

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:27 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1773) 04.08.1773-04.09.1775

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