Serie

Rück- und Freigabe von Kunstwerken; Rückerstattungs- und Wiedergutmachungsverfahren

Einzelfälle. In der Regel werden die Namen der ursprünglichen Eigentümer genannt, auf deren Rechte sich die - unter Umständen abweichenden - Antragsteller berufen. Auf die Aufzählung der einzelnen Erb- bzw. Antragsberechtigten wurde in der Regel verzichtet. Sofern ein Namenswechsel bei Emigration stattfand und der neue Name in der Korrespondenz benutzt wird, wird er im Enthältvermerk angegeben. Die Ortsangabe bezieht sich vorrangig auf den Zeitpunkt, zu dem der Entzug der Kunstwerke stattfand.

Kontext
Treuhandverwaltung von Kulturgut bei der Oberfinanzdirektion München >> B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut bei der Oberfinanzdirektion München >> Restitution von Kunstwerken >> Innere Restitution
Bestand
BArch B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut bei der Oberfinanzdirektion München

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:12 MEZ

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