Abschnitt

XV. Rechtliche Entscheidung der Frage: Ob eine Jungfrau, welche sich verheyratet, die Erbschaft oder das Vermächtnis verliere, so ihr unter der Bedingung, daferne sie im Jungfräulichen Stande verbleiben wird, hinterlassen worden?

XV. Rechtliche Entscheidung der Frage: Ob eine Jungfrau, welche sich verheyratet, die Erbschaft oder das Vermächtnis verliere, so ihr unter der Bedingung, daferne sie im Jungfräulichen Stande verbleiben wird, hinterlassen worden?

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Knorre, Carl Gottlieb. - D. Carl Gottlieb Knorrens Königl. Preußl. Geheimden Raths, der Friedrichs-Universität Directoris und der Juristen-Facultät Ordinarii Rechtliche Anmerckungen : worin so wol die Römische und Teutsche Rechte erkläret und erleutert, als auch verschiedene zweiffelhafte Rechts-Fragen untersuchet und entschieden werden

Erschienen
1752

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
03.06.2025, 07:51 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1752

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