Abschnitt

XV. Rechtliche Entscheidung der Frage: Ob eine Jungfrau, welche sich verheyratet, die Erbschaft oder das Vermächtnis verliere, so ihr unter der Bedingung, daferne sie im Jungfräulichen Stande verbleiben wird, hinterlassen worden?

XV. Rechtliche Entscheidung der Frage: Ob eine Jungfrau, welche sich verheyratet, die Erbschaft oder das Vermächtnis verliere, so ihr unter der Bedingung, daferne sie im Jungfräulichen Stande verbleiben wird, hinterlassen worden?

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt

Public Domain Mark 1.0 Universal

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Knorre, Carl Gottlieb. - D. Carl Gottlieb Knorrens Königl. Preußl. Geheimden Raths, der Friedrichs-Universität Directoris und der Juristen-Facultät Ordinarii Rechtliche Anmerckungen : worin so wol die Römische und Teutsche Rechte erkläret und erleutert, als auch verschiedene zweiffelhafte Rechts-Fragen untersuchet und entschieden werden

Published
1752

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Deutsche Forschungsgemeinschaft
Last update
03.06.2025, 7:51 AM CEST

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  • 1752

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