Bestand

Kirchengemeinde Gelsenkirchen (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Gelsenkirchen (Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid) wurde 2016 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 301 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1716 bis 2014. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.285, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.Das Archiv der Kirchengemeinde, deren Wurzeln in die vorreformatorische Zeit reichen, ist größtenteils dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer gefallen. Zu den wenigen erhalten gebliebenen älteren Archivalien zählen Kirchenbücher (ab 1716) und Protokollbücher (ab 1787).Den Großteil des Gemeindearchivs bilden Bau- und Grundstücksakten der Nachkriegszeit.Von Interesse sind Fotoaufnahmen von Gemeindegruppen, abgelichtet durch den bekannten Gelsenkirchener Fotografen Max Majer in der Zeit von 1908 bis 1928. Auf einem der Bilder sieht man die Frauen bei Näh- und Strickarbeiten, aufgenommen im Gemeindehaus im Kriegsjahr 1914. Ein anderes Bild zeigt junge Mädchen bei dem Unterricht in der Nähschule, ebenfalls im Gemeindehaus, im Jahr 1928. Solche Bilder haben einen großen Seltenheitswert.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.285 Nr. … (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im Juni 2016Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte: siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowieMurken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008, S. 644-651.

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Gelsenkirchen (Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid) wurde 2016 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 301 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1716 bis 2014. Das Archiv liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 4.285, Lagerungsort für die Kirchenbücher ist der Bestand 8.3.
Das Archiv der Kirchengemeinde, deren Wurzeln in die vorreformatorische Zeit reichen, ist größtenteils dem Zweiten Weltkrieg zum Opfer gefallen. Zu den wenigen erhalten gebliebenen älteren Archivalien zählen Kirchenbücher (ab 1716) und Protokollbücher (ab 1787).
Den Großteil des Gemeindearchivs bilden Bau- und Grundstücksakten der Nachkriegszeit.
Von Interesse sind Fotoaufnahmen von Gemeindegruppen, abgelichtet durch den bekannten Gelsenkirchener Fotografen Max Majer in der Zeit von 1908 bis 1928. Auf einem der Bilder sieht man die Frauen bei Näh- und Strickarbeiten, aufgenommen im Gemeindehaus im Kriegsjahr 1914. Ein anderes Bild zeigt junge Mädchen bei dem Unterricht in der Nähschule, ebenfalls im Gemeindehaus, im Jahr 1928. Solche Bilder haben einen großen Seltenheitswert.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.285 Nr.
(hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im Juni 2016
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte:
siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowie
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008, S. 644-651.

Bestandssignatur
4.285

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.04. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid

Bestandslaufzeit
1716 - 2014

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1716 - 2014

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