Bestand
Städte (Bestand)
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung
Historischer Hintergrund und Behördengeschichte:
Im Zuge der Ersten Polnischen Teilung 1772 erlangte Preußen durch den Teilungsvertrag von Petersburg das Ermland, Pogesanien, Pomerellen und den Netzedistrikt. Während das Ermland dem bisherigen Preußen zugeschlagen und das Territorium insgesamt als Provinz Ostpreußen benannt wurde, erhielt das restliche Verwaltungsgebiet die Bezeichnung Provinz Westpreußen mit einer eigenen Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder und der Kriegs- und Domänenkammerkommission bzw. später -deputation zu Bromberg, letztere für den Netzedistrikt zuständig. Die Städte Danzig und Thorn blieben zunächst ausgespart, folgten dann aber bei der Zweiten Polnischen Teilung 1793.
Territorialverluste im Gefolge der Niederlage Preußens gegen das Napoleonische Frankreich im Frieden von Tilsit 1807 wurden mit der Neuerrichtung der Provinz Westpreußen auf dem Wiener Kongress 1815 wieder rückgängig gemacht; lediglich den Netzedistrikt und Bromberg gliederte man der preußischen Provinz Posen an. Die Stein-Hardenberg'schen Verwaltungsreformen führten zur Auflösung der Kriegs- und Domänenkammer und Einrichtung der Regierungen zu Marienwerder 1813 und Danzig 1816; seit 1815 nahm mit Heinrich Theodor von Schön der erste Oberpräsident der Provinz Westpreußen sein Amt mit Sitz in Danzig auf. Ab 1824 waren die Provinzen Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen unter einem Oberpräsidenten vereinigt, bis 1878 eine erneute Trennung in nun wieder eigenständige Verwaltungsbereiche erfolgte.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919 zur Auflösung der preußischen Provinz Westpreußen, während das Gros seiner Behörden als Institution zunächst bestehen blieb. Das Territorium fiel größtenteils an den polnischen Staat; bei Deutschland verblieb nur ein kleiner Teil rechts der Weichsel als Regierungsbezirk Westpreußen mit Marienwerder als Sitz der Regierung und den Kreisen Elbing-Stadt, Elbing-Land, Marienburg, Stuhm, Marienwerder und Rosenberg. Danzig wurde als Freie Stadt mit den Kreisen Danzig-Stadt, Danziger Höhe, Danziger Niederung und Landkreis Danzig Großes Werder dem Völkerbund unterstellt. Im Westen des sogenannten polnischen Korridors schlug man einige kleine Restflächen dem deutschen Regierungsbezirk Schneidemühl zu.
Als Folge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen 1939 entstand zunächst mit dem neu gebildeten Reichsgau (Danzig) Westpreußen ein der aufgelösten Provinz in seinen Verwaltungsgrenzen ähnelndes Territorium, das dann nach Ende des Zweiten Weltkriegs erneut Polen zugesprochen wurde.
Teilweise geht die Städteüberlieferung bis in die Deutschordenszeit zurück. Wie im deutschen Kolonisationsgebiet des Mittelalters üblich, wurden auch die preußischen Städte meist vom Landesherrn gegründet, das heißt hier vom Deutschen Orden. Mit der Gründung war in der Regel die Anlage einer Burg verbunden, deren zweckmäßige Anlagen die Struktur des Landes prägten. Die jeweilige Burg befand sich nicht in der Stadt, sondern daneben und war durch Wall und Graben von dieser getrennt. In der Nähe oder an der Stadtmauer stand die Pfarrkirche - oft gleichzeitig ein Wehrbau. Die Mitte der Siedlung bildete der Markt, in dessen Mitte wiederum das Rathaus stand. Die Straßen zweigten rechtwinklig von den Ecken des Marktes und seiner Häuserblocks zur Stadtmauer ab und wurden je nach Größe und Bedarf von Querstraßen durchschnitten.
Aus Marktständen entwickelten sich feste Marktbuden, später wurden daraus Werkstätten und Kontore. Somit entstand ein Nebeneinander einer gegründeten - dem ältesten Teil der Siedlung - und einer gewachsenen Stadt (Vorstadt), die oft selbst Stadtrecht erlangte.
Jede Stadt im Ordensland lag im Schutz einer Ordensburg, die insbesondere dem Schutz der Wehrlosen diente. In den frühneuzeitlichen Städten ersetzte man die Burgbauten oft durch moderne Festungsbauten "im italienischen Stil", in deren Bastionssysteme die Städte immer mehr mit einbezogen wurden. Im Zuge der Industrialisierung folgten weitere Eingriffe in die gewachsene Struktur der Städte.[1]
Der Deutsche Orden sah sich als der Eigentümer und unbeschränkter Herr seines Landes, der die Regelung der Besitz- und Rechtsverhältnisse seiner Untertanen nach eigenem Ermessen vornehmen konnte. Rechtsgrundlagen der Landesbewohner entstammten daher nicht hergebrachten und ererbten Rechten, sondern Privilegien, die vom Orden als Landesherrn an Gemeinden, Städte oder Einzelpersonen verliehen wurden.[2]
Für die Rechtsprechung sollte das Magdeburger Stadtrecht maßgebend sein. Daraus abgeleitet wurde das Kulmische Recht, welches sich über das ganze Ordensland ausbreitete.[3]
Nach der Besetzung durch Preußen wurden ab 1773 in den westpreußischen Städten Räte gewählt, die die jeweilige Stadt gegenüber dem Landesherrn und später dem König vertraten und die auswärtigen Beziehungen pflegten. Zudem waren dem Rat sowohl die Verwaltung, als auch das Gerichtswesen, die Finanzen und die Polizei unterstellt; für die Anordnung städtischer Willküren und Ordnungen musste hingegen die Erlaubnis des Landesherrn eingeholt werden.[4]
Mit dem Erlass der Städteordnung im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen erfolgte ab dem 19. November 1808 die Einführung der kommunalen Selbstverwaltung der Städte im ganzen Staatsgebiet. Durch veränderte territoriale und politische Voraussetzungen wurden notwendige Anpassungen in der revidierten Städteordnung von 1831 berücksichtigt.[5]
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat beziehungsweise die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftguts auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939 - 1944 (siehe oben) wiederholen sollte.
Wann konkret und auf welchem Wege die vorliegende Überlieferung in das Geheime Staatsarchiv gelangte, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht eindeutig zu beantworten. In einem 1912 publizierten Überblick des damaligen Archivdirektors Max Bär zu den Beständen des Staatsarchivs Danzig sind Bestände von Stadtverwaltungen - zum Teil als Depositen - unter den Registraturnummern 301 bis 357 aufgeführt; jedoch lässt sich nicht deutlich erkennen, ob die archivische Aufstellung dieser 57 Stadtverwaltungen damals zum Teil vorbereitend oder bereits nach ersten Abgaben durch die Behörden und archivischer Bewertung erfolgte.[6]
Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig beziehungsweise aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurden auch die Überlieferungen der Städteverwaltungen im Geheimen Staatsarchiv als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummern aufgestellt.[7] Verschiedene spätere Akzessionen aus den Jahren 1981 bis 2014 führten zur Ergänzung der Überlieferungen.
Teilbestände nicht verlagerter Archivalien aus dem Schriftgut der Stadtverwaltungen Elbing, Christburg, Marienburg, Mewe, Preußisch Stargard und Putzig aus dem Zeitraum vom 13. bis 20. Jahrhundert befinden sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Panstwowe w Gdansku).[8]
Für das vorliegende Findbuch wurden die bestehenden Aktentitel im Rahmen der Anwärterausbildung neu verzeichnet, klassifiziert und durch Indizes erschlossen. Für eine bessere Benutzbarkeit der zersplitterten Städteüberlieferungen wurde eine Zusammenlegung der hier verwahrten Städtereposituren 308 Stadt Dirschau, 309 Stadt Elbing, 313 Stadt Gollub, 314 Stadt Gorzno, 315 Stadt Graudenz, 320/ 320 A Stadt Konitz, 322 A Stadt Kulm, 324 Stadt Landeck, 325 Stadt Lautenburg, 329 A Stadt Marienburg, 331 Stadt Mewe, 338 Stadt Putzig, 339/339 A Stadt Rehden, 342 Stadt Schlochau, 346 Stadt Schwetz, 347 Stadt Preußisch Stargard, 350/350 A Stadt Thorn, 353 A Stadt Tuchel und 356 A Stadt Zempelburg zur neuen Überlieferung XIV. HA Westpreußen, Rep. 426 Städte vorgenommen; eine Altsignaturenkonkordanz erleichtert das Auffinden bekannter Signaturnummern. Die Überarbeitung erfolgte durch die Unterzeichnete. Parallel zu den Erschließungsarbeiten erfolgte die magazintechnische Bearbeitung. Die Akten wurden mit Mappen und neuen Signaturschildern versehen sowie in Archivkartons verpackt.
Verweis auf andere Aktengruppen beziehungsweise Bestände des GStA PK:
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 7 Preußen
- I. HA Geheimer Rat, Rep. 7 B Westpreußen
- II. HA Generaldirektorium, Abt. 9 Westpreußen und Netzedistrikt, Städteverwaltung
- I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern, IV. Kommunalabteilung
- XI. HA, PKM - Plankammer der Regierung zu Marienwerder
- XIV. HA Westpreußen, Rep. 180 Regierung Danzig
- XIV. HA Westpreußen, Rep. 181 Regierung Marienwerder
- XX. HA Historisches Staatsarchiv Königsberg, Urkunden.
Quellen- und Literaturauswahl:
- Geheimes Staatsarchiv PK, I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 2199, 1919-1940
- Geheimes Staatsarchiv PK, XIV. HA Westpreußen, Rep. 180 Regierung zu Danzig, Nr. 16772, Nr. 16927, Nr. 17348
- Geheimes Staatsarchiv PK, XIV. HA Westpreußen, Rep. 181 Regierung zu Marienwerder, Nr. 14732, Nr. 31551
- Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Mit einem Geleitwort von Bernhart Jähnig (Sonderschriften des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen e. V., Nr. 62), Danzig 1912, Nachdruck Hamburg 1989.
- Bär, Max: Das Königliche Staatsarchiv zu Danzig, seine Begründung, seine Einrichtungen und seine Bestände. Leipzig 1912.
- Letkemann, Peter: Archivalien zur Geschichte Westpreußens im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 3, 1970, S. 138 - 153.
- Letkemann, Peter: Die Geschichte der westpreußischen Stadtarchive, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 5, 1976, S. 5 - 96.
- Neumeyer, Heinz: Westpreussen: Geschichte und Schicksal. München 1993.
- Oertel, Ottomar: Die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853. 6. Auflage, Liegnitz 1914.
- Schumacher, Bruno: Geschichte Ost- und Westpreußens. Augsburg 1994.
- Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearbeitet von Czes?aw Biernat, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 195
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 4,7
Lagerungsort : Dahlem
Die Akten sind auf rosafarbenen Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 426, Nr. #
Zitierweise:
XIV. HA Westpreußen, Rep. 426 Städte, Nr. #
Berlin, 13. Dezember 2019 (Constanze Krause M.A.; Archivamtsrätin)
-------------------------------
Endnoten:
[1] Schreiber, Ottomar: Die ostpreußische Stadt. In: Ostpreußen. Die Städte (Merian: die Lust am Reisen, 6,3). Hamburg 1953, S. 3 - 10.
[2] Schumacher, Bruno: Geschichte Ost- und Westpreußens. Augsburg 1994, S. 67.
[3] Ebenda, S. 83.
[4] Bär, Max: Die Behördenverfassung in Westpreußen seit der Ordenszeit. Danzig 1912, S. 54 - 57.
[5] Schumacher, Bruno: Geschichte Ost- und Westpreußens. Augsburg 1994, S. 243 - 244.
[6] Städtische Akten wurden in der damaligen Zeit in der Regel in Rathäusern, Bürgermeisterwohnungen, Dachstuben, bei Richtern aber auch in Kirchen und Schulen aufbewahrt. Mancherorts gab es mangels Interesse, Unkenntnis oder fehlender finanzieller Mittel sowie Brandverlusten gar keine Überlieferungen mehr, oder die vorhandenen Archive und Registraturen waren in einem schlechten Zustand und größtenteils ungeordnet und unverzeichnet. Vgl. Letkemann, Peter: Stadtarchive Westpreußens, in: Beiträge zur Geschichte Westpreußens. Zeitschrift der Copernicus-Vereinigung zur Pflege der Heimatkunde und Geschichte Westpreußens e. V. Nr. 5, 1976, S. 25 ff.
Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der besseren Verwahrung und Erhaltung der städtischen Quellen wurden bereits im Reskript des Ministeriums des Innern vom 30. November 1821, in Zirkularerlassen von 1827, 1832 und 1854 sowie in der Städteordnung vom 30. Mai 1853 erlassen. Vgl. Bär, Max: Das Königliche Staatsarchiv zu Danzig, seine Begründung, seine Einrichtungen und seine Bestände. Leipzig 1912, S. 4, S. 29 ff.; Annalen der preußischen inneren Staatsverwaltung, Band 5, Heft 4. Berlin 1821, S. 892 f.; Ebenda, Band 11, Heft 24. Berlin 1827, S. 435; Ebenda, Band 16, Heft 3. Berlin 1832, S. 666 f.; Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung, Jahrgang 1855, S. 2 f.; Oertel, Ottomar: Die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853. 6. Auflage, Liegnitz 1914, S. 404.
Mit der Begründung des Staatsarchivs in Danzig im Jahre 1901 sollte ebenfalls das Archiv- und Registraturgut westpreußischer Städte aufgenommen und somit gesichert werden. Diesbezüglich wurden in den Amtsblättern der Regierungen Danzig und Marienwerder entsprechende Hinweise "Über die Ordnung der Registraturen westpreußischer Städte beziehungsweise über ihre Deponierung im Staatsarchiv Danzig veröffentlicht. Vgl. Amtsblatt der Regierung zu Danzig, Nr. 41 1902, S. 316 f. sowie Amtsblatt der Regierung zu Marienwerder, Nr. 43 1902, S. 386 f. Im weiteren Fortgang erließ der Oberpräsident der Provinz Westpreußen am 12. September 1912 an die Regierungen in Danzig und Marienwerder eine Anweisung hinsichtlich der Gewährleistung einer geordneten und feuersicheren Aufbewahrung des Archivgutes bei den Städten oder aber dafür zu sorgen, dass das Schriftgut an das Staatsarchiv Danzig überführt wird. Vgl. "Aufbewahrung der Akten, 1832 - 1920" (Signatur: GStA PK, XIV. HA Westpreußen, Rep. 180 Regierung zu Danzig, Nr. 16927, S. 106 f.) sowie "Aufbewahrung und Ordnung der Archivalien und reponierten Akten in den Städten, 1902 - 1905" (Signatur: GStA PK, XIV. HA Westpreußen, Rep. 181 Regierung zu Marienwerder, Nr. 31551, S. 1 f.).
[7] Die Reposituren, die mit dem Buchstaben "A" versehen wurden, waren gemäß Bär dem Staatsarchiv Danzig eigentümlich gehörige Bestandteile von Stadtarchiven.
[8] Vgl. Staatsarchiv Danzig - Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945. Generaldirektion der Staatlichen Archive Polens, bearbeitet von Czeslaw Biernat, aus dem Polnischen übersetzt von Stephan Niedermeier (Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte, Bd. 16), München 2000, S. 398 - 399, S. 416 ff.
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 426
- Bestandssignatur
-
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, XIV. HA, Rep. 426
- Umfang
-
Umfang: 4,7 lfm (195 VE); Angaben zum Umfang: 4,7 lfm (195 VE)
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Westpreußische halb- oder nichtstaatliche Provenienzen
- Bestandslaufzeit
-
1311 - 1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
28.03.2023, 08:52 MESZ
Datenpartner
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1311 - 1945