Tektonik
02.05.06. Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Magdeburg
Bestandsinformationen: Aufgrund des am 1. April 1935 in Kraft getretenen Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 351) wurden staatliche Gesundheitsämter in allen Stadt- und Landkreisen eingerichtet. Die errichteten 15 Ämter im Regierungsbezirk Magdeburg ersetzten die bisher für die Gesundheitspflege zuständigen Kreis- und Stadtärzte. Leiter der Gesundheitsämter wurden die staatlichen oder kommunalen Amtsärzte. Die Ämter übernahmen die ehem. Geschäftsbereiche der bisherigen Kreisärzte und weitere Fürsorgeaufgaben, dienten aber auch der Durchsetzung der gesundheits- und rassenpolitischen Ziele des Nationalsozialismus. Die Tätigkeit der Gesundheitsämter endete 1945. Zunächst wurden neue Gesundheitsämter geschaffen, die 1952 in die Räte der Kreise als Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen eingegliedert und in der Regel von einem Kreisarzt geleitet wurden.
Zusatzinformationen: Hinweise auf weitere Bestände:
C 20 I Oberpräsident Magdeburg. Allgemeine Abteilung
C 28 Ig Regierung Magdeburg. Medizinalregistratur
C 30 Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen
K 13 Kreisverwaltungen
K 9 Minsterium für Gesundheitswesen
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.05. Regierung Magdeburg und nachgeordnete Behörden
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14.04.2025, 8:12 AM CEST
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