Vertrag
Staatsvertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Belgien betreffend Erbrecht der Untertanen und Freizügigkeit des Vermögens (in lateinischer, französischer und deutscher Sprache)
- Alternativer Titel
-
Staats=Vertrag / über die / Erbfähigkeit der gegenseitigen Unterthanen, / und über die wechselseitige / Freizügigkeit des Vermögens und der Verlassenschaften / zwischen dem / Oesterreichischen Kaiser=Staate / und dem / Königreiche Belgien, ...
- Standort
-
Deutsches Historisches Museum, Berlin
- Inventarnummer
-
Do 2003/1073
- Maße
-
Höhe x Breite: 25,6 x 20,8 cm (geschlossen), Höhe x Breite: 25,6 x 41,6 cm (geöffnet) (Heft)
- Material/Technik
-
Heft: Druckfarbe (schwarz), Papier, gedruckt
- Klassifikation
-
Druckschriften (Gattung)
- Bezug (was)
-
Belgien
Freizügigkeit
Königreich
Staatsvertrag
Geld
Erbrecht
- Ereignis
-
Herstellung
- (wo)
-
Wien, Österreich
- (wann)
-
09.07.1839
- Rechteinformation
-
Deutsches Historisches Museum
- Letzte Aktualisierung
-
24.03.2023, 09:27 MEZ
Datenpartner
Stiftung Deutsches Historisches Museum. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Vertrag
Entstanden
- 09.07.1839
Ähnliche Objekte (12)

Oeffentlicher Staatsvertrag des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg und der Königlich Preußisch-Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken, die wechselseitigen Verhältnisse in den Zuständigkeiten des fränkischen Kreisausschreibamts und Kreisdirektoriums betreffend : Errichtet Nürnberg den 23 Hornung, ratifizirt von beiden Höchsten Seiten respective den 4ten Merz und 11ten April, nebst den Auswechslungsprotokollen vom 3ten April und 7ten May 1795.

Oeffentlicher Staatsvertrag des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg und der Königlich Preußisch-Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken, die wechselseitigen Verhältnisse in den Zuständigkeiten des fränkischen Kreisausschreibamts und Kreisdirektoriums betreffend : Errichtet Nürnberg den 23 Hornung, ratifizirt von beiden Höchsten Seiten respective den 4ten Merz und 11ten April, nebst den Auswechslungsprotokollen vom 3ten April und 7ten May 1795.

Oeffentlicher Staatsvertrag des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg und der Königlich Preußisch-Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken, die wechselseitigen Verhältnisse in den Zuständigkeiten des fränkischen Kreisausschreibamts und Kreisdirektoriums betreffend : Errichtet Nürnberg den 23 Hornung, ratifizirt von beiden Höchsten Seiten respective den 4ten Merz und 11ten April, nebst den Auswechslungsprotokollen vom 3ten April und 7ten May 1795.

Oeffentlicher Staatsvertrag des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg und der Königlich Preußisch-Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken, die wechselseitigen Verhältnisse in den Zuständigkeiten des fränkischen Kreisausschreibamts und Kreisdirektoriums betreffend : Errichtet Nürnberg den 23 Hornung, ratifizirt von beiden Höchsten Seiten respective den 4ten Merz und 11ten April, nebst den Auswechslungsprotokollen vom 3ten April und 7ten May 1795.

Oeffentlicher Staatsvertrag des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg und der Königlich Preußisch-Brandenburgischen Fürstenthümer in Franken, die wechselseitigen Verhältnisse in den Zuständigkeiten des fränkischen Kreisausschreibamts und Kreisdirektoriums betreffend : Errichtet Nürnberg den 23 Hornung, ratifizirt von beiden Höchsten Seiten respective den 4ten Merz und 11ten April, nebst den Auswechslungsprotokollen vom 3ten April und 7ten May 1795.
