Urkunde

Martin Benntz aus [Neckar-]Tenzlingen, wegen Jagdvergehens zu Kirchheim gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen unter den Bedingungen, innerhalb Monatsfrist dem Forstmeister zu Kirchheim 40 fl zu bezahlen, sich sein Leben lang allen Spiels, es sei klein oder groß, und aller heimlichen und offenen Zechen zu enthalten, sowie ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen, gelobt, diese Bedingungen zu halten, und schwört U. Er setzt zu größerer Sicherheit 4 Bürgen, die sich verpflichten, ihm im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist in das sichere Gewahrsam der Obrigkeit zurückzubringen, oder 200 fl Poenfall zu bezahlen. Benntz hatte zu Tenzlingen im Holz, gen. Rain, einen Hirsch und eine Sau geschossen und zu seinem Nutzen verwendet. Bürgen: Benz Baur, Stefan Flam, Schultheiß zu Bempflingen, Andreas Hafner und Gall Nonnenmacher.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2535
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: Pergament stockfleckig

Siegler: Hans Friedrich Thumb von Neuburg, Obervogt zu Kirchheim

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 1 S.

Kontext
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.1 Kirchheim, Amt (Fortsetzung) >> 4.1.17 Forst Kirchheim
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Benntz, Martin
Indexbegriff Ort
Neckartenzlingen ES

Laufzeit
1535 März 18 (Do nach Judica)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:27 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1535 März 18 (Do nach Judica)

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