Quelle
Gebetbuch zur Kirchen- und Hausandacht : auf alle Wochentage Morgens und Abends, dann an Sonn-, Fest-, Buß- und Kommuniontagen wie auch bey andern Zeiten und Gelegenheiten
- Location
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                München, Bayerische Staatsbibliothek -- Liturg. 505 k#Beibd.1
 
- VD18
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                VD18 12117102-001
 
- Extent
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                87 S.
 
- Language
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                Deutsch
 
- Keyword
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                Evangelische Kirche
 Gebetbuch
 Fürstentum Bayreuth
 
- Event
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                Veröffentlichung
 
- (where)
- 
                Bayreuth
 
- (who)
- 
                Lübeck
 
- (when)
- 
                1782
 
- Event
- 
                Veröffentlichung
 
- (who)
- 
                Senfts
 
- Contributor
- URN
- 
                
                    
                        urn:nbn:de:bvb:12-bsb10625936-4
- Last update
- 
                
                    
                        16.04.2025, 8:34 AM CEST
Data provider
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Object type
- Quelle
Associated
- Künneth, Johann Theodor
- Lübeck
- Senfts
Time of origin
- 1782
Other Objects (12)
 
        
    
    
    Nothwendige Kurtze gleichwol aber wolgegründte und warhafftige Refutation und Ablehnungsschrifft Bürgermeister und Raths der Käyserl. Freyen Reichs Stadt Lübeck Wieder Herrn Carll der Schweden und Wenden Erbfürst etc. unlangst unter dato Stockholm den 20. Aug. dieses 99. Jahrs publicirten und gedruckten Patenten
 
        
    
    
    Neues Bilderbuch für die Jugend : in kurzen unterhaltenden und lehrreichen Erzählungen von den Sitten, Meinungen und Gebräuchen fremder Völker, auch von den Thieren und andern Merkwürdigkeiten fremder Länder. Ein Buch zur Beförderung der Länder- und Völkerkunde unter der Jugend. Mit Kupfern, 3. Gemälde der britanischen Inseln und des Zustandes, der Sitten, Gebräuche und Lebensart ihrer Bewohner ; 1. Abt.
 
        
    
    
        
    
    Erneuerte Verordnung wider den Vorkauf, der zur Stadt kommenden Lebens-Mittel, und deren sonstige Vertheurung. Wir Bürgermeister und Rath der Kayserlichen und des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Lübeck fügen hiemit zu wissen: ... wasmaßen das so oft und hart verbothene Auf- und Vorkauffen der zur Stadt kommenden Lebens-Mittel, ... fast ungescheuet wieder einzureissen beginne ... : Publicatum Lubecae in Senatu d. 22. Mart. 1749.
![Mandat. Wir Bürgermeistere und Rath der Käyserl. Freyen und des Heil. Römisch. Reichs-Stadt Lubeck/ fügen hiemit jedermänniglich/ absonderlich/ denen/ so in dieser Stadt und dero Gebiete ab- und zugehen/ zu wissen: Demnach uns glaubwürdig referiret worden/ daß ohngeachtet Unsers vorigen und dieses Jahr publicirten Edicts, worin Jederman angewiesen/ sich der grossen Land-Strassen überall zu bedienen/ dennoch Einige sich anderer Neben-Wege gebrauchen/ und dadurch allerhand frembdes Gesinde und Bettler-Volck gar leicht einschleichen kan; Als haben Wir ... vor nöthig eracht/ alle Pässe an dieser Stadt Landwehre mit Wachten zu besetzen ... : [Uhrkundlich unter dieser Stadt Insiegel publiciret/ den 21. Novembr. Anno 1710.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c7cbbcc1-56e1-4232-8378-1bec55076588/full/!306,450/0/default.jpg) 
        
    
    
        
    
    ![Blumen- und Fruchtlese für Knaben und Mädchen. Auf das Jahr 1796. Bayreuth: Lübeck [1796]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f9529ab0-db13-49c2-8601-2db68a076c1e/full/!306,450/0/default.jpg) 
        
     
        
     
        
     
        
     
        
     
        
     
        
    