Bestand
Landesvermessungsamt NRW (Bestand)
Trigonometrische Messungen und
Netzrisse zu den Umlegungssachen der Agrarbehörden (nach Ortschaften)
1883-1976 (645); Trigonometrische Messungen und Bestimmung von
Messpunkten der Katasterverwaltungen (nach Kreisen) 1876-1980 (1994)
(295); Verwaltungsakten sonstiger Stellen zur Bestimmung von
trigonometrischen Punkten und Beipunkten 1894-1989 (81).
Bestandsgeschichte: Unmittelbare
Vorgängerdienststellen für den Katasterbereich waren die 1930
gebildeten Vermessungskommissariate bei den Regierungspräsidenten
(Münster für die Provinz Westfalen); für die Landesaufnahme ab 1938
die Hauptvermessungsabteilung IX beim Regierungspräsidenten Münster
für das Land Lippe, die Provinz Westfalen und den Regierungsbezirk
Osnabrück. 1946 Umwandlung der ehem. Hauptvermessungsabteilung IX in
das Landesvermessungsamt Westfalen mit Aufgabe der Landesvermessung,
durch Briten bald wieder rückgängig gemacht; 1949 Auflösung der
Hauptvermessungsabteilungen IX und X und Bildung des
Landesvermessungsamt NRW (Hauptsitz in Bad Godesberg; Nebensitz bis
1987 in Münster); im Landesorganisationsgesetz von 1962 als
Landesoberbehörde definiert; ab 2001 Landesbetrieb; seit 2008 Aufgaben
des Landesvermessungsamts NRW und der Vermessungsdezernate der
Bezirksregierungen bei der Bezirksregierung Köln in zwei Abteilungen
gebündelt, heute: Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln (Geobasis
NRW).
Form und Inhalt: Geschichtliche
Entwicklung der Landesvermessung in Nordrhein-Westfalen
Das
amtliche Vermessungswesen erstreckt sich auf zwei
Hauptaufgabengebiete:
A. die Katasteraufnahme B. die
Landesaufnahme.
Beide Zweige waren die meiste Zeit über
organisatorisch voneinander getrennt, wenngleich stets eine enge
Zusammenarbeit bestanden hat. Die ältesten Vermessungsbehörden in
Nordrhein-Westfalen waren für die Katasteraufnahme die um 1802 bei den
französischen Departementsverwaltungen eingerichteten
Steuerdirektionen sowie das 1809 in Arnsberg für das Herzogtum
Westfalen gegründete hessen-darmstädtische Katasterbüro. Die ältesten
Vermessungsbehörden im Gebiet des späteren Nordrhein-Westfalen waren
für die Landesaufnahme das 1801 in Aachen gegründete Bureau
topographique de la Carte des quatre Départements réunis für die
linksrheinischen Gebiete sowie das 1816 in Koblenz eingerichtete
Aufnahme- und Zeichenbüro für die neuen preußischen Gebiete am Rhein.
Der preußische Finanzminister genehmigte am 23. Januar 1818 die
Fortsetzung der Katasterarbeiten auf der linken Rheinseite, und am 26.
Juli 1820 erging eine Königliche Kabinettsorder über die ,,Fortsetzung
und Vollendung der Kataster in den drei westlichen Provinzen der
Monarchie". Dies bedeutete die Ausdehnung der Katasteraufnahmen auf
die gesamte Rheinprovinz sowie auf die Provinz Westfalen. Für die
Landesaufnahme war ab 1821 der Generalstab der Armee in Berlin
zuständig. Die Organisation der preußischen Vermessungsbehörden
wechselte im Laufe der Jahre des öfteren. Unmittelbare
Vorgängerdienststellen des heutigen Landesvermessungsamtes
Nordrhein-Westfalen waren:
A. aus dem Katasterbereich die
mit Erlass des Preußischen Finanzministers vom 22. Juli 1930 für die
Provinz Westfalen beim Regierungspräsident Münster und für die
Rheinprovinz beim Regierungspräsident Düsseldorf gebildeten
Vermessungskommissariate, B. aus dem Bereich Landesaufnahme die in
Ausführung des "Gesetzes über die Neuordnung des Vermessungswesens"
vom 3. Juli 1934 durch Gesetz vom 18. Mai 1938 gebildeten
Hauptvermessungsabteilungen (HVA), die dem Reichsminister des Innern
unterstanden. Die Hauptvermessungsabteilung IX war dem
Regierungspräsidenten Münster angegliedert und war zuständig für das
Land Lippe, für die Provinz Westfalen und für den Regierungsbezirk
Osnabrück. Die beim Regierungspräsidenten Köln eingerichtete
Hauptvermessungsabteilung X hatte die Rheinprovinz als Arbeitsgebiet,
nach 1941 kam Luxemburg hinzu. Durch Verordnung vom 30. September 1944
wurden mit dem 1. Oktober 1944 die Kataster- und Vermessungsbehörden
der Länder als Reichsbehörden ebenfalls dem Reichsminister des Innern
unterstellt. Die Hauptvermessungsbehörden wurden Mittelbehörden. Sie
gliederten sich fortan in zwei Abteilungen:
A.
Katastervermessung, B. Landesvermessung. Die bei den preußischen
Regierungspräsidenten bestehenden Dienststellen der Katasterverwaltung
wurden zum gleichen Zeitpunkt Nebenstellen der jeweiligen
Hauptvermessungsabteilung (HVA IX mit Arnsberg, Minden und Osnabrück;
HVA X mit Aachen, Düsseldorf, Koblenz und Trier). Die
Hauptvermessungsabteilung X wurde im November 1944 nach Drieberhausen
im Oberbergischen evakuiert. Ende 1945 verlegte die britische
Besatzungsmacht sie nach Bad Godesberg. In der nach dem Zusammenbruch
des Deutschen Reiches von der britischen Militärregierung am 20. Juni
1945 aus den Regierungsbezirken Aachen, Düsseldorf und Köln gebildeten
Nord-Rheinprovinz und in der unverändert gebliebenen Provinz Westfalen
unterstanden die Hauptvermessungsabteilungen den Provinzialregierungen
in Düsseldorf und Münster. Der Oberpräsident von Westfalen wandelte
mit Erlass vom 15. Februar 1946 die Hauptvermessungsabteilung IX in
das Landesvermessungsamt Westfalen um. Leiter blieb der bisherige Chef
der Hauptvermessungsabteilung. Gleichzeitig wurden die Nebenstellen in
Katasterabteilungen als Unterabteilungen des Landesvermessungsamtes
umbenannt. Beide Maßnahmen wurden jedoch von der britischen
Militärregierung bald wieder rückgängig gemacht. Nach der Bildung der
Landesregierung ging auch das Vermessungswesen auf diese über. Gemäß
einem Kabinettsbeschluss vom 9. Februar 1948 wurden zusammen mit den
Katasterämtern auch die Hauptvermessungsabteilungen IX und X, aus
deren Geschäftsbereich inzwischen der Regierungsbezirk Osnabrück bzw.
die Regierungsbezirke Trier und Koblenz sowie das Land Luxemburg
ausgeschieden waren, dem Innenministerium unterstellt. Vom 1. November
1948 an wurden die Katasterämter den Verwaltungen der Stadt- und
Landkreise eingegliedert. Schon zum 1. August 1948 waren die
Nebenstellen der Hauptvermessungsabteilungen zu Vermessungsdezernaten
der Bezirksregierungen mit früherem Aufgabengebiet zurückgeführt
worden. Neue Dezernate dieser Art wurden in Münster und Köln
geschaffen. Die Katasterämter unterstanden vom gleichen Zeitpunkt ab
wieder den Regierungspräsidenten als unteren Fachaufsichtsbehörden.
Den beiden Hauptvermessungsabteilungen verblieben folglich nur die
ihnen schon 1938 übertragenen Aufgaben der Landesvermessung. Da eine
besondere Bundesvermessungsbehörde nicht geschaffen wurde, übernahmen
sie zusätzlich die Arbeiten im Reichsdreiecksnetz, im Reichshöhennetz
und an den Reichskartenwerken, soweit sie sich auf das Land
Nordrhein-Westfalen erstreckten. Hierfür war vorher das Reichsamt für
Landesaufnahme in Berlin zuständig gewesen. Mit dem 1. April 1949
wurden die Hauptvermessungsabteilungen IX und X durch
Kabinettsbeschluss vom 16. Mai 1949 aufgelöst. Als
Nachfolgedienststelle wurde das ebenfalls dem Innenminister
unterstellte Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen gebildet.
Infolge der Nachkriegsverhältnisse war die geplante räumliche
Zusammenfassung der beiden bestehenden Dienststellen zunächst nicht
möglich. So war als Sitz des Landesvermessungsamtes Düsseldorf mit
Postanschrift in Bad Godesberg, Kaiserstr. 3, bestimmt. Die Leitung
des Amtes und der Abteilungen (Verwaltungs-, Trigonometrische-,
Topographische- und Kartographische Abteilung) wurde eine Außenstelle.
Unterhalb der Abteilungsebene waren die fachtechnischen
Zuständigkeiten regional aufgeteilt. Für den Landesteil Nordrhein
wurde die Aufgabenerledigung von Bad Godesberg und für den Landesteil
Westfalen von Münster aus wahrgenommen. Der Dienstbetrieb war vor
allem in Bad Godesberg durch die Unterbringung in mehreren, örtlich
getrennt liegenden Gebäuden erschwert. Seit 1953 war der
Topographischen Abteilung eine Unterabteilung Photogrammetrie
angeschlossen. Das neu gegründete Landesvermessungsamt
Nordrhein-Westfalen war zuständig für:
-
Herstellung, Erneuerung und Erhaltung des trigonometrischen
Festpunktfeldes, des Nivellementpunktfeldes und des Schwerepunktfeldes
sowie Führung der amtlichen Nachweise über diese Punktfelder;
- topographische Landesaufnahme;
- Bearbeitung,
Herausgabe und Vertrieb der topographischen Landeskartenwerke;
- Wahrnehmung des Urheberrechts daran;
- Unterstützung
anderer Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstiger
Stellen, wenn thematische Karten auf der Grundlage der topographischen
Landeskartenwerke herzustellen sind und Mitwirkung insbesondere an der
Vervielfältigung.
Mit Kabinettsbeschluss vom 22. Januar
1957 wurde als Sitz des Landesvermessungsamtes Bad Godesberg bestimmt.
Auf Beschluss des Ausschusses für Innere Verwaltung des Landtages vom
4. März 1959 kam es für die Dienststelle in Bad Godesberg zur
Errichtung eines Dienstgebäudes, dessen Grundsteinlegung am 19. Juni
1959 erfolgte. Die Gebäude wurden in der Muffendorfer Str. 19-21
(heutiger Straßenname) errichtet. Der in den Nachkriegsjahren
organisatorisch gewachsene Behördenaufbau wurde durch Runderlass des
Innenministers vom 31. März 1960 nun auch formell festgeschrieben. Die
Haupt- und die Außenstelle hatten je drei selbständige
Abteilungen:
Abteilung 1 (bei der Außenstelle 4)
Trigonometrische Abteilung, Abteilung 2 (bei der Außenstelle 5)
Topographische Abteilung, Abteilung 3 (bei der Außenstelle 6)
Kartographische Abteilung. Die Abteilungen gliederten sich hier wie
dort in die gleichen technischen Dezernate. Die Dezernate
Hauptdreiecksnetz, Katasterphotogrammetrie und Topographische
Photogrammetrie gab es jedoch nur bei der Hauptstelle; ihr jeweiliges
Arbeitsgebiet erstreckte sich auf ganz Nordrhein-Westfalen. Daneben
bestanden bei der Hauptstelle noch 3 Verwaltungsdezernate. Durch
Kabinettsbeschluss wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1961 die Kataster- und
Vermessungsverwaltung aus dem Geschäftsbereich des Innenministers in
den Geschäftsbereich des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und
öffentliche Arbeiten (seit 1966: Minister für Wohnungsbau und
öffentliche Arbeiten) überführt und fiel 1970 wieder in den
Geschäftsbereich des Innenministers zurück. In dem
Landesorganisationsgesetz vom 10. Juli 1962 ist das
Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen als Landesoberbehörde
definiert worden. Die fortschreitende Technisierung und
Automatisierung, die nur bei einem zentralen Einsatz wirtschaftlich
betrieben werden konnten, führten dann in den Jahren 1972 bis 1973 zu
einer Organisationsprüfung durch den Innenminister. Durch Erlass des
Innenministers ist das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen ab 1.
Januar 1975 eine einheitliche Landesoberbehörde mit Sitz in Bad
Godesberg und mit einer Abwicklungsstelle in Münster. Die drei
Fachabteilungen und die Dezernate der Außenstelle gingen in den
entsprechenden Abteilungen und Dezernaten der Hauptstelle auf, die
Fachaufsicht über die in Münster verbleibenden Sachgebiete verlagerte
sich auf die Hauptstelle. Die Entscheidung stellte die ursprünglichen
Organisationsstrukturen des Jahres 1949 weitestgehend wieder her und
setzte die räumliche Zusammenführung beider Dienststellen in Gang. Die
Organisationsprüfung führte ferner zur Delegation einiger spezieller
technischer Aufgaben auf die Regierungspräsidenten und
Katasterbehörden sowie am 1. Juli 1975 zur Einrichtung eines
Hauptdezernates Automation, seit 1977 Vermessungstechnische
Datenverarbeitung, das neben amtspezifischen Aufgaben auch landesweite
Entwicklungs- und Programmierarbeiten für den Katasterbereich
übertragen bekam. Das Hauptdezernat ging zum 1. April 1981 in die
Abteilung 4 Vermessungstechnische Datenverarbeitung über. Der
personelle Abbau der Abwicklungsstelle mit den entsprechenden
Versetzungen zur Zentralstelle sowie die Stellenvermehrungen in der
neu geschaffenen Abteilung 4 ließen das Dienstgebäude in Bad Godesberg
bald zu klein werden. Zur Entlastung wurde ab 1. Mai 1977 die
Abteilung Grundlagenvermessung in ein Bürohaus (Bad Godesberg,
Pennefeldsweg 11-15) ausgelagert. Ein Erweiterungsbau des Amtes wurde
am 23. März 1981 begonnen. Mit einem vorläufigen Abschluss der
Baumaßnahmen konnte die Abteilung Grundlagenvermessung zum 3. April
1984 wieder in das erweiterte Dienstgebäude zurück ziehen. Am
23.03.1990 wurde der letzte Bauteil seiner Bestimmung übergeben.
Hingegen wurde mit Datum vom 01.10.1987 die Abwicklungsstelle in
Münster aufgelöst. Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des
Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen bildete im ausgehenden 20.
Jahrhundert das "Gesetz über die Landesvermessung und das
Liegenschaftskataster" in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai
1990 in Verbindung mit der hierzu ergangenen zweiten
Durchführungsverordnung vom 31. Dezember 1993. Danach erstreckte sich
die Zuständigkeit des Amtes auf: - die Herstellung, die Erneuerung und
die Erhaltung des trigonometrischen Festpunktfeldes, des
Nivellementpunktfeldes und des Schwerepunktfeldes einschließlich
Deformationsanalysen sowie die Führung der amtlichen Nachweise der
Punktfelder; - die topographische Landesaufnahme, d. h. die Erfassung,
Dokumentation und Bereitstellung der Informationen über die
topographischen Gegebenheiten des Landesgebietes, mit Ausnahme der
laufenden Erfassung der topographischen Veränderungen für die Deutsche
Grundkarte 1:5 000; - die Vorhaltung der Ergebnisse der
topographischen Landesaufnahme in einem automatisiert geführten
Geo-Basisinformationssystem im allgemeinen als objektstrukturierte
digitale Modelle der Erdoberfläche. Das Geo-Basisinformationssystem
umfasst insbesondere die digitalen topographischen
Grundkarteninformationen und das Amtliche
Topographisch-Kartographische Informationssystem. Daneben werden
digitale topographische Luftbildinformationen sowie Rasterdaten in das
Geo-Basisinformationssystem integriert. - die Bearbeitung,
Drucklegung, Herausgabe und Verbreitung der topographischen
Landeskartenwerke mit Ausnahme der Herstellung und der Fortführung des
Grundrisses der Deutschen Grundkarte 1:5000; - die Wahrnehmung des
Urheberrechtes an den topographischen Landeskartenwerken; - die
zentrale Registrierung und Sammlung von Luftbildern und sonstigen
Fernerkundungsergebnissen, soweit diese für die Landesvermessung oder
das Liegenschaftskataster von Bedeutung sind (Landesluftbildarchiv).
Das Landesvermessungsamt hatte im Rahmen seiner Möglichkeiten andere
Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie sonstige Stellen bei
der Eichung von Vermessungsinstrumenten oder -geräten und der Nutzung
der topographischen Landeskartenwerke oder des automatisiert geführten
Geo-Basisinformationssystems zu unterstützen. Das Landesvermessungsamt
legt im Einvernehmen mit dem Innenministerium die technischen
Bedingungen und den organisatorischen Rahmen für die Abgabe digitaler
Geo-Basisdaten an andere Stellen fest, um einheitliche Voraussetzungen
für die Nutzung dieser Daten zu schaffen. Dazu zählt insbesondere die
Definition von Schnittstellen für das Geo-Basisinformationssystem, das
Automatisierte Liegenschaftsbuch, die Automatisierte
Liegenschaftskarte sowie für weitere digitale Ergebnisse der
Landesvermessung. Das Landesvermessungsamt wurde nach der
Neuorganisation mit dem Stand vom 15. April 1996 in vier Abteilungen
gegliedert:
Abteilung 1 Zentralabteilung Abteilung 2
Geodätischer Raumbezug Abteilung 3 Geotopographie und Kartographie
Abteilung 4 Verfahrensentwicklung, DV-Betrieb. Die Abteilungen waren
in einzelne Dezernate untergliedert. Auf der Grundlage des 2.
Modernisierungsgesetzes vom 9. Mai 2000 i.V. m. § 14 a LOG wurde das
Landesvermessungsamt ab 1. Januar 2001 in einen Landesbetrieb
umgewandelt. Gleichzeitig damit wurde die Satzung für den
Landesbetrieb in Kraft gesetzt. Organisatorisch wurde das
Landesvermessungsamt seit dem 1. Juli 2002 in acht Geschäftsbereiche
gegliedert:
Geschäftsbereich F Finanzen, Controlling
Geschäftsbereich V Verwaltung Geschäftsbereich 1 Geodätischer
Raumbezug Geschäftsbereich 2 Topographisches Informationsmanagement
Geschäftsbereich 3 Landschaftsinformationssysteme Geschäftsbereich 4
Liegenschaftsinformationssysteme Geschäftsbereich 5 Reproduktion
Geschäftsbereich S Service.
Die Geschäftsbereiche
untergliederten sich wiederum in Fachbereiche. Im Rahmen der Reform
der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Nordrhein-Westfalen kam es
zur Bündelung der früheren Vermessungsdezernate der Bezirksregierungen
und des ehemaligen selbständigen Landesvermessungsamt NRW. Seit Januar
2008 werden bei der Bezirksregierung Köln sämtliche
Vermessungsangelegenheiten in zwei Abteilungen mit unterschiedlichen
Schwerpunkten zusammengefasst: in der Abteilung 3 (Ausbildung und
Aufsicht über die Katasterbehörden/Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure ) und in der Abteilung 7
(Erhebung, Führung und Bereitstellung von Geobasisdaten). Abweichend
von den ansonsten überwiegend regionalen Zuständigkeiten der
Bezirksregierung Köln betreut die neue Abteilung das gesamte Land
NRW.
Direktoren des ehemaligen
Landesvermessungsamtes:
Martin Zirkel 01.05.1949 -
30.09.1955, Prof. Dipl.-Ing. Georg Krauß 01.10.1955 - 30.11.1974,
Dr.-Ing. Ferdinand Voss 01.12.1974 - 30.09.1979, Dipl.-Ing. Klaus
Barwinski 01.10.1979 - 31.05.2003 Dipl.-Ing. Heinz Brüggemann seit
01.06.2003-2008 Bestandsgeschichte
Infolge des
Technologiewandels in der geodätischen Praxis wurden zu Beginn des 21.
Jahrhunderts die Akten über die Bestimmung der Trigonometrischen
Punkte und Beipunkte ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis ca. 1960
bei der Bezirksregierung Köln als Nachfolgebehörde des ehemaligen
Landesvermessungsamts NRW entbehrlich. 2008 bot die Bezirksregierung
Köln dem Landesarchiv NRW die Unterlagen folgender drei Teilarchive
an:
Archiv L mit den Akten, die anlässlich der
Bestimmung von Trigonometrischen Punkten TP und Beipunkten Bpkt. durch
die Ämter für Flurbereinigung und Siedlung und ihre Vorgänger
(Kulturämter, Generalkommissionen) entstanden sind. Die Akten sind
alphabetisch nach den seinerzeit vergebenen Namen der
Flurbereinigungsverfahren gegliedert.
Archil K mit den
Akten, die anlässlich der Bestimmung von Trigonometrischen Punkten TP
und Beipunkten Bpkt. durch die Katasterämter entstanden sind. Die
Akten sind innerhalb der Regierungsbezirke nach den seinerzeitigen
Kreisverwaltungen gegliedert.
Archiv S mit den Akten, die
anlässlich der Bestimmung von Trigonometrischen Punkten und Beipunkten
Bpkt. durch sonstige Stellen entstanden sind. Die Akten sind nach
speziellen Regeln gegliedert, die sich unterscheiden nach der
ehemaligen Hauptstelle des Landesvermessungsamtes Bad Godesberg,
zuständig für die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf und Köln, sowie
der ehemaligen Außenstelle Münster, zuständig für die
Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Die Abteilungen Ostwestfalen-Lippe, Rheinland und Münster
einigten sich daraufhin über die Aufteilung der angebotenen
trigonometrischen Akten nach dem Belegenheitsprinzip und übernahmen
diese im Sommer 2009. Im Dezember 2010 wurde die Erschließung des
Bestandes in der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW
abgeschlossen.
Jens Heckl
- Bestandssignatur
-
M 402
- Umfang
-
1.021 Akten.; 1021 Akten (134 Kartons), Findbuch M 402.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.3. Wirtschaftsverwaltung (M) >> 3.3.4. Vermessungs- und Eichwesen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Gerhard Günther, Landesvermessung im Wandel. Eine Dokumentation aus Archiven des Landesvermessungsamtes, Bonn 1993; Landesvermessung und Liegenschaftskataster in Nordrhein-Westfalen, Hg.: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1992.
- Bestandslaufzeit
-
1876-1980 (1994)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1876-1980 (1994)