Monografie

Fürstliche sächsische Verordnung, Nach welcher in dem Fürstenthum Gotha die Medici, ingleichen die Apothecker und deren Provisores, Gesellen und Lehr-Jungen; nichts weniger die Loboranten, Oculisten, Stein- und Bruchschneider, Barbierer, Feldscherer, Bader und Hebammen, wie auch Würtzkramer und andere darinn benannte Personen sich zu achten haben : Wobey zugleich die Tax-Ordnung, vor die Medicos, Apothecker und Barbierer zu befinden. Zu männiglicher Nachricht publicirt im Januario 1694

Fürstliche sächsische Verordnung, Nach welcher in dem Fürstenthum Gotha die Medici, ingleichen die Apothecker und deren Provisores, Gesellen und Lehr-Jungen; nichts weniger die Loboranten, Oculisten, Stein- und Bruchschneider, Barbierer, Feldscherer, Bader und Hebammen, wie auch Würtzkramer und andere darinn benannte Personen sich zu achten haben : Wobey zugleich die Tax-Ordnung, vor die Medicos, Apothecker und Barbierer zu befinden. Zu männiglicher Nachricht publicirt im Januario 1694

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden -- Pharm.gen.202.m
VD 18
VD18 11491981
Umfang
[36] Bl., 132 S., [7] Bl.
Ausgabe
erneuert herausgegeben 1718
Sprache
Deutsch

Reihe
Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
Drucke des 18. Jahrhunderts

Beteiligte Personen und Organisationen
SLUB Dresden (Besitzer*in)
Erschienen
Gotha : Reyher , [1718]

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
URN
urn:nbn:de:bsz:14-db-id4161725201
PURL
Letzte Aktualisierung
09.10.2025, 14:23 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Monografie

Beteiligte

  • SLUB Dresden (Besitzer*in)

Entstanden

  • Gotha : Reyher , [1718]

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