Abschnitt

ad. Tit. I. Vom Richterlichen Amte überhaupt. - Ad. Tit. II. Zu welcher Zeit das Cammergericht gehalten werden soll, und von denen Feriis.

ad. Tit. I. Vom Richterlichen Amte überhaupt. - Ad. Tit. II. Zu welcher Zeit das Cammergericht gehalten werden soll, und von denen Feriis.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Ausführlicher Anhang zum Codice Fridericiano, der Tribunals-Ordnung und dem Projekt eines Pupillen-Collegii, in welchem alle seit derselben Publication und Einführung ergangene Verordnungen, wodurch sothane Gesetze eine Erklärung, Aenderung oder Zusatz erhalten, ihrem gantzen Inhalte nach gesamelt sind

Erschienen
1769 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:54 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1769 -

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