Urkunde

Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass er Hartmut v. Kronberg d. Ä. eine Gülte von 200 Gulden aus Roßdorf und Gundernhausen (Günderadehusen...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

0
/
0

Archivaliensignatur
93
Formalbeschreibung
Ausf.: Roßdorf. Rv. (15. Jh.): scholtbrief von grave Diether. Mit folgenden Sgn.: 1. (Graf Diether) fehlt. 2. Sg. von 2,9 cm Durchm. Im Sgf. Schild mit Kreuz dessen vier Arme verwechselte Farben zeigen (was dadurch ausgedrückt ist, dass bei jedem Arm die eine Seite erhaben die andere weniger erhaben dargestellt ist). Umschrift: + S(IGILLVM) . . . . . . .DE HATTENH(EIM). 3. Sg. von 2,5 cm Durchm. Im Sgf. Schild mit, zwei hangenden Flügeln nebeneinander. Umschrift: S(igillum) helfrich vom steine a). 4. g. von 2,9 cm Durchm. Im Sgf. Schild mit Balken. Umschrift:, + S(IGILLVM) WIFrID1 DE WEBBERG. 5. Sg. von 2,5 cm Durchm. Im Sgf Schild gespalten und fünfmal in verwechselten Farben geteilt. Umschrift: S(IGILLVM) HABTMA(NN)I ARMIG(ERI) DE BENSH(EIM). Die besch. Sg. G und 7 zeigen das Schildbild von 4
Bemerkungen
a) Vielleicht fehlen vor .meine zwei bis drei Buchstaben; 1) Vgl. Nrr, 1296, 1297
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. 1362 uff den Osterabent

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Diether v. Katzenelnbogen bekundet, dass er Hartmut v. Kronberg d. Ä. eine Gülte von 200 Gulden aus Roßdorf und Gundernhausen (Günderadehusen) für 2.400 Gulden Frankfurter Währung nach Ausweis der Kaufurkunden verkauft hat, die er mit seinem Siegel und denjenigen Pfalzgraf Ruprechts d. Ä, und Graf Adolfs v. Nassau versehen lassen soll. Er soll für die Rente. von 200 Gulden eine Schuld von 2.400 Gulden in gleicher Weise sicherstellen wie vorher den Kaufpreis von 2.000 Gulden, ohne dass dieser dadurch um 400 Gulden. erhöht wird. Graf Diether verpflichtet sich, die Zustimmung seines Bruders Gerhard zu diesem Kauf beizubringen, sobald Gerhard mündig geworden (.zu sinen dagen komen) ist. Diether gelobt, die Kaufurkunden bis zum kommenden 24. Juni (sente Johans dage, als deme korne die wrzele brichet, den man nennet, als her geborn wart) zu vervollständigen und die Zustimmung der Lehnsherren zu diesem Verkauf bis zum kommenden 11. November beizubringen 1). Diether verspricht, von den für diesen Kauf gesetzten Unterpfändern, die zu Roßdorf und Gundernhausen gehören, nichts zu verkaufen, zu versetzen noch zu bekümmern. Wenn die Kaufurkrkunden vollzogen worden sind, soll Graf Diether die Leute in den genannten beiden Orten dazu anhalten, Hartmut zu huldigen und ihm Gehorsam zu schwören. Für die Innehaltung dieser Verpflichtungen setzt Graf Diether folgende Bürgen: Dietrich v. Hattenheim, Helferich Jude, Wiffried v. Werberg, alle Ritter, Hartmut v. Bensheim und die Brüder Georg und Boemund (-ming) v. Werberg, Edelknechte. Diese müssen bei Vertragsverletzung Diethers, je einen Knecht mit einem Pferd in eine von Hartmut v. Kronberg bestimmte Frankfurter Herberge schicken und jedes verleistete Pferd alsbald ersetzen. Stirbt einer der Bürgen, muß Diether, wenn er deswegen in Auerbach gemahnt worden ist, innerhalb des nächsten Monats einen anderen stellen, widrigenfalls müssen die anderen Bürgen solange ein Einlager leisten. Graf Diether gelobt, die Bürgen schadlos zu halten, und siegelt mit ihnen gemeinsam, die dadurch ihre Verpflichtungen anerkennen

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Kasseler Repertorium III S. 191

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Teildruck: Bauer, Hess. Urkk. I, 648

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1362 April 16

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1362 April 16

Ähnliche Objekte (12)