Monografie | Verordnung
Patent, wodurch die Ausfuhr des gemünzten Goldes in Friedrichs- und Friedrich-Wilhelmsd'or bis auf weitere Verfügung verboten wird : De Dato Berlin, den 20. September 1797
- Standort
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 96 in: 2"An 8630-11
- VD 18
-
10033629
- Umfang
-
[2] Bl, 2°, 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
P_Drucke_VD18
VD18 10033629
- Reihe
-
VD18 digital
- Erschienen
-
Berlin : Decker , 1797
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:15 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- Berlin : Decker , 1797
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Verordnung, wodurch die Cirkulation der spanischen Piastres forts in den Königlichen Preußischen Staaten gestattet, der numeraire Werth derselben bestimmt, und den Königlichen Kassen-Bedienten vorgeschrieben wird, wie sie diese Piastres forts in den Landesherrlichen Kassen annehmen sollen : De Dato Berlin, den 25. Juny 1794
![Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grundstücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/572488b7-6061-4f5c-b321-37e2366048d0/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grundstücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]
![Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grund-Stücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4242e5bd-1bd4-429e-b65f-fed8827dd4d1/full/!306,450/0/default.jpg)
Publicandum, wodurch die im §. 28. der Instruction für die Neumärckische Regierung de 1750. geordnete Subhastations-Fristen, in Ansehung der Häuser, Gärten, Wiesen, und andern einzelnen Grund-Stücken, sowohl auf dem platten Lande als in Städten, nach der Verschiedenheit des Werths abgeändert und verkürzt worden : [Berlin, den 21. April 1774.]
