Urkunden
Bürgermeister und Rat zu Freiburg entscheiden einen Streit zwischen den Johannitern und den Wilhelmiten daselbst über die Ablösbarkeit einer Gült von 4 Pfund Pfennig Rappen und 6 Mutt Roggen. Das Geld und 2 Mutt Roggen können nach dem landläufigen Satz abgelöst werden, 4 Mutt Roggen aber sind, da sie laut dem Oberrieder Seelbuch Legate darstellen, bis zum Beweis des Gegenteils nicht ablösbar.
- Archivaliensignatur
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                Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 22 Nr. 40
 
- Alt-/Vorsignatur
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                Konv. 03 Freiburg - Gülten
 
- Sonstige Erschließungsangaben
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                Überlieferungsart: Ausfertigung
 Vermerke: Beglaubigte Papierkopie von 1773 Dezember 18
 
- Kontext
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                Oberried >> Spezialia >> Freiburg im Breisgau
 
- Bestand
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                Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 22 Oberried
 
- Laufzeit
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                1534 Januar 16
 
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
- 
                
                    
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- Letzte Aktualisierung
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                        04.04.2025, 08:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1534 Januar 16
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