Bestand

Regierungspräsidium Halle (Bestand)

Benutzbarkeit: unbenutzbar

Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.

Findhilfsmittel: unerschlossen

Registraturbildner: Mit Beschluß der Landesregierung vom 27. November 1990 (MBl. LSA 1991 S. 6) wurden (unter Auflösung der bisherigen Bezirksverwaltungsbehörden in Dessau, Halle und Magdeburg) Bezirksregierungen gebildet. Diese wiederum wurden zum 01. Juli 1993 in Regierungspräsidien umbenannt (Beschluß der Landesregierung über die Verwaltung in der Mittelinstanz vom 27. April 1993, MBl. LSA 1993 S. 1556). Mit ihrer Auflösung zum 31. Dezember 2003 aufgrund § 6 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes vom 27. Februar 2003 (GVBl. LSA 2003 S. 40) gingen die drei Regierungspräsidien im neuen Landesverwaltungsamt auf.

Bestandssignatur
L 55 (Benutzungsort: Merseburg)
Umfang
Laufmeter: 82

Kontext
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 06. Land Sachsen-Anhalt (seit 1990) >> 06.04. Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen >> 06.04.02. Inneres

Bestandslaufzeit
1990 - 2006

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Letzte Aktualisierung
14.04.2025, 08:12 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1990 - 2006

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