Monografie | Verordnung
Verordnung Daß alle Geheime- und Hof-Räthe/ Auch Secretarien und Cantzlisten/ Alle Monathe von denen Gnaden-Sachen so sie expediren Eine accurate Liste Zur Chargen-Casse Zu desto besserer Richtigkeit einsenden sollen : De dato Berlin/ den 2. Novembr. 1717
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 149 in: 2" Gt 870
- VD 18
-
90207971
- Extent
-
[2] Bl., 2°, 2°
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_VD18
VD18 90207971
- Series
-
VD18 digital
- Contributor
-
Friedrich Wilhelm I.
- Published
-
Berlin : Süßmilch , 1717
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:05 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
- Friedrich Wilhelm I. <Preußen, König>
Time of origin
- Berlin : Süßmilch , 1717
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Kirchen-Gebethe, Welche Von Seiner Königlichen Majestät in Preussen, in allen Evangelisch-Reformirten und Evangelisch-Lutherischen Gemeinen Dero Königreichs und anderen Landen; Und zwar An denen Sonn- und hohen Fest-Tagen vor und nach der Predigt, So dann Bey denen Wochen-Predigten, Und In denen Bethstunden und Bußtagen, Vorzubethen verordnet seynd.
![Reglement Vor Die Königliche Post-Aembter, Wie solche sich zu betragen und zn [!] verhalten haben, Nachdem von seiner Königl. Majestät ... befohlen worden, Daß Alle Acta ... An die Collegia, Oder von einem Collegio zum andern, Oder auch nach Universitäten ... versandt werden, Nicht mehr durch Gerichts- oder andere Bothen, Sondern Mit denen ordinairen Posten verschicket ... werden sollen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/51478279-1b40-4f23-a5e6-4b66ebb4c677/full/!306,450/0/default.jpg)
Reglement Vor Die Königliche Post-Aembter, Wie solche sich zu betragen und zn [!] verhalten haben, Nachdem von seiner Königl. Majestät ... befohlen worden, Daß Alle Acta ... An die Collegia, Oder von einem Collegio zum andern, Oder auch nach Universitäten ... versandt werden, Nicht mehr durch Gerichts- oder andere Bothen, Sondern Mit denen ordinairen Posten verschicket ... werden sollen
![Kurtze Information Wegen des Von Sr. Königl. Majestät in Preussen Ubernom[m]enen Vor-Pom[m]erschen Sequestri : Woraus Die Ursachen erhellen, die höchstgedachte Se. Königl. Majest. genöthiget, Zu Abwendung derer, Ihren Landen und dem Teutschen Reiche angedroheten Augenscheinlichen Gefahr, und ohnverschuldet wider Sie vorgenommener Feindseligkeiten Mit Dero Armée anzurücken, und Sich dadurch wider alle weitere feindliche Zufälle zugleich mit die Ruhe in diesen Gegenden zu versichern und herzustellen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d63c7d50-327e-4623-bdca-92236a1b59f0/full/!306,450/0/default.jpg)
Kurtze Information Wegen des Von Sr. Königl. Majestät in Preussen Ubernom[m]enen Vor-Pom[m]erschen Sequestri : Woraus Die Ursachen erhellen, die höchstgedachte Se. Königl. Majest. genöthiget, Zu Abwendung derer, Ihren Landen und dem Teutschen Reiche angedroheten Augenscheinlichen Gefahr, und ohnverschuldet wider Sie vorgenommener Feindseligkeiten Mit Dero Armée anzurücken, und Sich dadurch wider alle weitere feindliche Zufälle zugleich mit die Ruhe in diesen Gegenden zu versichern und herzustellen

Verordnung Und Reglement Wie es mit der öffentlichen Kirchen-Busse Und Wiederannehmung dererjenigen so durch ihre Ruchlosigkeit und andere grobe Sünden öffentliche Aergernüß gegeben, bey denen protestirenden Gemeinden So wohl Evangelisch Reformirten Als Evangelisch Lutherischen Jm Königreich Preussen und allen übrigen Königlichen Preußischen Provintzien und Ländern ins künfftige gehalten werden solle.
