Bestand
Arbeitsamt Kempen BR 0131 (Bestand)
Prüfung des Arbeitsamtes 1932-1933; Landhilfe 1933; Verwaltungsausschuß 1927-1932
Bestandsgeschichte: Die Arbeitsämter unterstehen dem Landesarbeitsamt und dieses wiederum der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg (Gesetz vom 10. März 1952: BGBl. I S. 123). Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (§ 2 (1)), über die der Bundesminister für Arbeit die Rechtsaufsicht führt (§ 34 (1)).Die Aufgaben der Bundesanstalt und ihrer nachgeordneten Dienststellen umfassen die Arbeitsvermittlung, die Berufsberatung und die Arbeitslosenversicherung sowie zusätzlich die Arbeitslosenfürsorge (§ 1). 1952 trat sie in die Funktion der mit Gesetz vom 16. Juli 1927 errichteten, 1939 jedoch beseitigten Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein. Das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen, das 1947 aus den bisherigen Landesarbeitsämtern Rheinland und Westfalen gegründet worden war und bis zur Errichtung der Bundesanstalt eine Abteilung im Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen bildete, wurde mit den ihm unterstellten Arbeitsämtern von ihr übernommen. Gleichzeitig wurde der im Dritten Reich geschaffene Reichsstock für Arbeitseinsatz aufgelöst und dessen sowie das seit dem 8. Mai 1945 aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gebildete Vermögen der Bundesanstalt übertragen. Das Bedürfnis nach planmäßiger Zuführung von Arbeitskräften vor allem an die Industrie entstand mit der Industrialisierung unseres Landes. Neben einer gewerblichen, auf Gewinn bedachten gab es schon sehr früh, getragen von karitativen, vorwiegend konfessionellen Vereinen, eine auf den Grundsätzen der Neutralität und Gemeinnützigkeit beruhende Arbeitsvermittlung. Seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts nahm sich ihr zunehmend auch die öffentliche Hand an. Es wurden kommunale Arbeitsnachweise geschaffen, die die Grundsätze der Neutralität und Gemeinnützigkeit übernahmen und gleichzeitig die nichtöffentliche, insbesondere die gewerbliche Arbeitsvermittlung zurückdrängten. 1914 wurde im Reichsamt des Inneren die Reichszentrale der Arbeitsnachweise errichtet. Als sich 1918 die Wirtschaft auf Friedensproduktion umstellte und gleichzeitig zahlreiche Demobilisierte eine Arbeit suchten, wurde die Arbeitsvermittlung vor besondere Aufgaben gestellt, deren dabei gemachte Erfahrungen sich im weiteren organisatorischen Ausbau der Arbeitsvermittlung niederschlugen. 1918 wurden die Länder zur Errichtung von Landesarbeitsämtern ermächtigt. 1920 schuf man das Reichsamt für Arbeitsvermittlung, das dem Reichsarbeitsministerium unterstellt wurde. Verfehlt war jedoch das 1922 erlassene Arbeitsnachweisgesetz, das zwar die Arbeitsvermittlung umfassend regelte, den Landesarbeitsämtern jedoch lediglich die Fachaufsicht über die, im Übrigen bei den unteren Verwaltungsbehörden belassenen Arbeitsämter zuwies. Erst durch das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung von 1927 wurde die Arbeitsvermittlung auf die heute wieder bestehende Grundlage gestellt. Der vorliegende Bestand gelangte in den Jahren vor 1945 an das Staatsarchiv. Lit.: Rudolf Petz, Arbeitsvermittlung. In: Staatslexikon Recht Wirtschaft Gesellschaft. Herausgegeben von der Görres-Gesellschaft. Bd. 1. Freiburg 1957. Sp. 521-527.
- Reference number of holding
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BR 0131
- Extent
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16 Einheiten; 3 Kartons
- Context
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 2. Verwaltungsbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln >> 2.14. Bundes-/Reichsbehörden >> 2.14.1. Arbeitsverwaltung >> 2.14.1.2. Arbeitsämter/Agenturen für Arbeit >> 2.14.1.2.11. Kempen
- Date of creation of holding
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1927-1933
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
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23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1927-1933