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Klage des Herman Hundebeck in Appelhülsen ./. den Notar Johan Altena. Der Beklagte hat im Auftrage des Klägers eine Urkunde aufgenommen, in der Gerhard Claes (Claus) in Appelhülsen eine Schuld an den Kläger anerkennt; der Beklagte hat aber vergessen, Zeugen hinzuzuziehen. Die Urkunde war daher ungültig, und der Kläger ist in dem Diskussionsverfahren über das Vermögen des Claes ausgefallen. Kläger verlangt Schadensersatz. Beklagter wird hierzu verurteilt, muss außerdem noch 10 M. Strafe wegen seines Verfahrens an den Rat zahlen.

Darin: Anlage 1 (in Abschrift): Am 17.8. 1610 treten die Eheleute Ortwin und Gertrud Kranepoell den Eheleuten Herman und Anna Hundebeck in Appelhülsen eine Forderung von 50 Rthl. ab, die sie an die Eheleute Gerhard und Agnes Klauwes haben. Zeugen: M. Berndt Rorup und Bernhard Umbgrove. Anlage 2 (in Abschrift): Am 28.10.1602 bekennt Philipp Schulte zum Backen im Ksp. Nottuln, dem Herman Faesterman in M. 20 Rthl. schuldig zu sein.

Enthält: Als Zeuge wird vernommen: Peter Hudepoell, 55 J. alt. Erwähnt werden Johan Schulte Wedemhoff und Expeditor Herman Frencking.

Digitalisierung: Stadtarchiv Münster

CC0 1.0 Universal

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Reference number
B-C Civ, 163

Context
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1601-1700
Holding
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)

Date of creation
(1602, 1610) 1616-1622

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17.09.2025, 3:08 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • (1602, 1610) 1616-1622

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