Urkunde
Zeugenaussagen über den der Abtei Steinfeid gehörenden, in der Herrschaft Schleiden gelegenen Mechtelhof bei Frohnrath. Adolf Vurburgh, Priester aus der Stadt Köln, kaiserlicher Notar, bekundet: Am Montag, dem 23. Februar 1528 gegen neun Uhr morgens erschienen vor ihm Johann Schuyss von Ahrweiler, Abt von Steinfeld, und fragte die Schöffen von Sistig mit Namen Jakob von Ganckfort, Richter, und Meister Heinrich Naegelsmyt aus Oberhausen (Oeuerhuesen), Lenart von Wollenberg (Woellenbergh) und Gerait Halfe von Sistig, die geschickt waren von Reynart von Boelich, Amtmann in Schleiden, und Thonnys von Dalbenden, Rentmeister und Statthalter Junker Dietrichs, Grafen von Manderscheid, Blankenheim, Herrn von Schleiden, Kronenburg, Kerpen und Neuerburg, um das Land und Erbe des Klosters Steinfeld bei Frohnrath gen. der Mechtelhof ohne Wissen und Zustimmung von Abt und Konvent von Steinfeld zu teilen, folgendes: 1. Was ihnen bekannt sei von dem Land der Abtei. Antwort: Es sei einige Zeit her, dass Gerait und Thiis, Brüder von Frohnrath (Vroenrait), einen Streit hatten an den Grenzen zwischen dem Land der Abtei, das Gerait von dieser zu Lehen hatte, und Thiis' Fryenhoeiff, den er von Junker Dietrich zu Lehen hat. Deshalb wandte sich jeder an seinen Herrn, woraufhin beiden Brüdern von dem geistlichen [so die Vorlage !] Herrn Johann Harff (Haerfft), Rentmeister von Schleiden [belegt 1513-1520] als Statthalter des Junkers, ein Tag angesetzt wurde. Er bestellte dazu Schultheiß und Schöffen des Gerichts von Sistig mit den Ältesten um Frohnrath, wobei er dem Schultheißen befahl, Gerhard von Dalbenden, Wirt von Schleiden, und Jakob up Ganckfoert nicht dazu zu rufen. Die Schöffen erschienen mit Thiis im Namen des Junkers auf der einen, Herr Johann von Ahrweiler, derzeit Kellner von Steinfeld, mit Schultheiß und einigen Schöffen des Gerichts Steinfeld, die bei der Begehung der Güter bei Gerhart von Frohnrath auf der anderen Seite gestanden hatten, auf dem Erbe. Beide Gerichte haben mit Wissen und Zustimmung der beiden Brüder und ihres Bruders Heinrich von Scheuren (Schueren), die mit den ältesten Schöffen beider Gerichte vorangegangen sind, die alten Raine und Steine gewiesen. Daraufhin haben die Schöffen der beiden Gerichte mit Zustimmung beider Parteien die alten Raine und Steine genommen und das Land der Abtei Steinfeld ausgeraint von allen umliegenden Erben. Beide Parteien waren damit zufrieden. Dies hat der Abt von Steinfeld den Schöffen von Sistig beurkundet, und diese haben ihre Zeugenpfennige darüber empfangen und geben dies auch zu. Desgleichen haben Johann Schultheiß, Simon von Schlirf (Sleyrfft), Johann von Felser und Jutthen Johann von Wahlen, Schöffen von Steinfeld, bekannt, dass dies so geschehen sei, was der Abt von Steinfeld auch ihnen gegenüber beurkundet habe. - 2. Der Abt von Steinfeld ließ die Schöffen fragen, was ihnen weiter darüber bekannt sei. Antwort: Einige Zeit danach wurden einige Eichenstämme auf den Gütern der Abtei geschlagen. Der Abt von Steinfeld begann, sie nach Steinfeld bringen zu lassen, wurde aber von dem Rentmeister von Schleiden daran gehindert. Deshalb wurde beiden Parteien ein Tag auf dem Gut angesetzt; auf dem erschien Daem Boeyngart aus Vlatten, Amtmann von Kerpen, Herr Johann Haerff, Rentmeister von Schleiden, das ganze Gericht und die Nachbarn von Sistig, Frohnrath, Broich, Golbach (Goelpaech), Rinnen, Sisthal und Scheuren (Schueren) namens des Junkers als Herrn von Schleiden auf der einen und Abt Johann und das Gericht von Steinfeld auf der anderen Seite. Dort wurde bekundet, dass Grund und Boden des Mechtelhofs, auf dem die Bäume gewachsen waren, der Abtei Steinfeld zuständen. Die Untertanen des Junkers wiesen sie jedoch diesem zu, nach Wortlaut eines darüber ausgesprochenen Weistums, an dem sich der Abt von Steinfeld jedoch nicht kehrte. Auch die Schöffen von Steinfeld bekannten,dass dies so geschehen sei, was auch Abt Johann beiden Gerichten gegenüber beurkundete. - 3. Ist der Abt von Steinfeld vor Schultheiß und Schöffen beider Gerichte erschienen. Da auf den Gütern der Abtei Steinfeld deren eigene Knechte, Pferde und Pflug das Land umpflügen zur Hafersaat, wollte er, dass die Schöffen auch darüber Bescheid wüssten und sagte: Als Paul von Frohnrath am Freitag vor Ausstellung dieser Urkunde als Pächter der Abtei dieses Gut mit seinem Pflug bebaute, kam er nach Steinfeld und sagte, Thonnyß von Dalbenden, Rentmeister von Schleiden, habe ihm im Auftrag des Junkers von Schleiden befohlen, dass er sich nicht länger um die von der Abtei empfangenen Güter kümmern solle (neit will voerder krueden, bruchen noch underwinden). Daraufhin fragte der Abt Paul, ob ihm dieses Verbot gerichtlich getan sein. Paul antwortete nein, gab aber dem Abt zu verstehen, dass er nicht gegen das Gebot seines Landesherrn handeln wolle, damit ihm nicht Schaden entstünde. Er bat ihn, den Pachtvertrag zu lösen. Der Abt antwortete, er wolle das Steinfelder Gut so lange bebauen lassen wie er könnte, und was Freunde Paul wegen der Besserung zusprächen, wolle er ihm zurückgeben. Paul bekannte in Gegenwart der Schöffen beider Gerichte, dass dies in Steinfeld vereinbart worden sei und dass dies der Abt auch beiden Gerichten gegenüber beurkundet habe, und er deshalb das Land mit eigenen Knechten und Pferden bebauen lasse. - 4. Abt Johann bat den Richter und die Schöffen von Sistig, sie möchten alle vorstehenden Sachen dem Grafen von Manderscheid und Blankenheim, Herrn von Schleiden, gütlich in Freundschaft vorstellen, er lasse sie demütig bitten, dass sie die Angelegenheit nach Gewohnheit gebührlichen Rechts überlegen sollten und das eigene Erbe des Klosters ungeteilt lassen sollten. Die Schöffen von Sistig erklärten sich dazu bereit. Bis auf weiteren Bescheid haben sie das Erbe für dieses Mal ungeteilt gelassen. Geschehen in Frohnrath an dem Meilboeum. Zeugen: Jakob von Gancfoert, Meister Heinrich Naeilsmydt von Oberhausen, Schöffen zu Sistig, Simon von Schlirf (Sleirf) und Jutten Johann von Wahlen, Schöffen zu Steinfeld. Unterschrift und Signet des Notars.
- Reference number
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AA 0512, 208
- Notes
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3 Ausfertigungen (Pergament, Deutsch) - 1. Ausfertigung: Rückvermerk (18. Jh.): Instrumentum super bonis nostris kleinen Weisheit et recognitio scabinorum Sistich anno 1528; alte Signatur (18. Jh.): Caps. 117 N. 3 - 2. Ausfertigung (gleichlautend): Rückvermerke: Mechellhoff anno 1528 (16. Jh.); per concordiam cum dominis Schleidensibus iam antiquata (17. Jh.); alte Signatur: wie 1 - 3. Ausfertigung (gleichlautend): ebenda Rückvermerke (16. Jh.): Anno 1528 Mechelhoff belangen etc.; Instrumentum de Mechtelhoff; alte Signatur (18. Jh.): Caps. 117 N. 3 involucrum 3
- Context
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Steinfeld, Abtei, Urkunden >> 1. Urkunden
- Holding
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AA 0512 Steinfeld, Abtei, Urkunden
- Provenance
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Diverse Registraturbildner
- Date of creation
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1528 Februar 23
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
24.06.2025, 1:26 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Associated
- Diverse Registraturbildner
Time of origin
- 1528 Februar 23