Urkunde

Wolf Pfylschnitzer aus Stuttgart, daselbst gef., weil er entgegen einer früheren Verschreibung das Fürstentum Württemberg wiederum betreten hatte, deshalb schwerer Leibesstrafe verfallen, jedoch begnadigt und freigel., gelobt eidlich, das Land unverzüglich und auf dem nächsten Wege wieder zu verlassen, und schwört U. Im Falle der Übertretung dieser U. soll er ohne Rechtsverfahren vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden. W. Pfylschnitzer war vormals zu Stuttgart gef. und danach außer Landes verwiesen worden, weil er einem andern, während er Wein herbeischaffte, erlaubt hatte, mit seiner Ehefrau Umgang zu haben.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4349
Umfang
Ausf., Perg.; 2 S.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: 1) Martin Ysengreyn, Bm. 2) Johann Elias Meichßner, Stadtschreiber zu Stuttgart

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Pfylschnitzer, Wolf
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1530 Oktober 19 (Mi n. Lukas)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:25 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1530 Oktober 19 (Mi n. Lukas)

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