Monografie | Verordnung

Königliche Verordnung wie es a dato an mit demjenigen fremden Zucker gehalten werden soll, welcher bey denen Schlesischen Kaufleuten, auf ihren Waaren-Lagern, weniger als zur Exportation declariret worden, angetroffen wird, zum weitern Verfolg, derer solcherwegen unterm 19. Jun. 1770, und 31. Octobr. 1771. emanirten Reglements : De Dato Potsdam, den 23. Februarii 1771

Königliche Verordnung wie es a dato an mit demjenigen fremden Zucker gehalten werden soll, welcher bey denen Schlesischen Kaufleuten, auf ihren Waaren-Lagern, weniger als zur Exportation declariret worden, angetroffen wird, zum weitern Verfolg, derer solcherwegen unterm 19. Jun. 1770, und 31. Octobr. 1771. emanirten Reglements : De Dato Potsdam, den 23. Februarii 1771

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 49 in: 2" An 8630-2
VD 18
10026045
Umfang
[2] Bl., 2°, 2°
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
P_Drucke_VD18
VD18 10026045

Reihe
VD18 digital

Erschienen
[Berlin] : Decker , 1771

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
PURL
Letzte Aktualisierung
2025-04-22T14:11:10+0200

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Verordnung ; Monografie

Entstanden

  • [Berlin] : Decker , 1771

Ähnliche Objekte (12)