Akten | Bestand

Landgerichtsarzt Falkenstein (Bestand)

Vorwort: Mit dem Edikt über das Medizinalwesen vom 8. September 1808 wurden für das öffentliche Gesundheitswesen mit einem Land- bzw. Stadtgerichtsarzt (bis 1838 auch als „Physikus“ bezeichnet) in jedem Land- oder Stadtgericht einheitliche Strukturen geschaffen. Mit der Einrichtung der Bezirksämter im Jahr 1862 wurde die Bezeichnung Bezirksarzt eingeführt. Der Landgerichtsarzt des Landgerichts ä.O. Falkenstein war für den Sprengel dieses Landgerichts zuständig. Der Bestand umfasst 1 Archivalieneinheit mit einer Laufzeit von 1860. Diese wurde 1936 vom Gesundheitsamt Roding an das Staatsarchiv Amberg abgegeben. Amberg, Juni 2022 Dr. Till Strobel

Bestandssignatur
Landgerichtsarzt Falkenstein
Umfang
1
Sprache der Unterlagen
ger

Kontext
Staatsarchiv Amberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Amberg >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> 3. Medizinalbehörden >> Land- und Stadt(gerichts)ärzte (1803/09-1857/62) (II.B.1.3.101-108)

Provenienz
Landgerichtsarzt Falkenstein
Bestandslaufzeit
1860

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Letzte Aktualisierung
26.03.2025, 10:30 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Beteiligte

  • Landgerichtsarzt Falkenstein

Entstanden

  • 1860

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