Text
Der Krebs und die vorbeugende und heilende Behandlung desselben durch die electro-homo'opathischen Mittel des Grafen Cesare Mattei nebst einer grossen Zahl von Heilungen, die durch diese Mittel erzielt wurden
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Path. 1483 a
- Umfang
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56 S.
- Ausgabe
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Autorisierte deutsche Ausgabe. 2. verbesserte Auflage
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Leipzig
- (wer)
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Friedrich Wilhelm
- (wann)
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1898
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11874109-4
- Letzte Aktualisierung
- 17.03.2026, 08:36 MEZ
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Objekttyp
- Text
Beteiligte
- Friedrich Wilhelm
Entstanden
- 1898
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Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg und Graf von der Mark, bekräftigt, das Kloster Marienborn zu Lütgendortmund, wie dies seine Vorgänger getan hatten, weiterhin unter Schutz zu nehmen und seine Religion zu wahren solange wie es ihm gefällt. Da die Franziskaner gemäß ihrer Regel keinen keine Güter, Zinseinkünfte oder Renten besitzen und daher verpflichtet sind, selbst für Lebensmittel und den nötigen Unterhalt zu sorgen, gestattet er dem Kloster die von alters her das gewöhnliche Betteln (Eleemosynarum collectionem) in der Grafschaft. Weiterhin unterstützt der Landesherr die rechtlichen Belange des Klosters im Hinblick auf zustehende Einkünfte und Lebensmittel und bietet seine Hilfe zur Erlangung solcher Rechte an. Schließlich gestattet der Landesherr, dass jede Person des Klosters ein 2 1/2 (drittehalb) Malter Korn frei mahlen kann und davon nichts abgeben muss. Er weist ausdrücklich daraufhin, dass die für dieses Gebiet zuständige Rentemeisterei dieses Recht achten und frei Nutzung zulassen solle. So geschehen in unser stat hamm den siebenzehnten iulii des eintausent sechshundert neun und viertzigsten iahres.
Wir Friderich Wilhelm von Gottes Gnaden/ Marggraff zu Brandenburg/ des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst/ in Preussen/ zu Magdeburg/ Jülich/ Cleve/ Berge/ Stettin/ Pommern ... Uhrkunden und bekennen hiermit ... die Licent-Ordnung bey Unserer Stadt Bielfeld in einigen Posten zuverändern ... : [Gegeben zu Cölln an der Spree/ den 14. May 1685.]