Bestand
Oberschulbehörde (Bestand)
Erschließungszustand, Umfang: vorläufiges Verzeichnis (1996)
30 lfm und 17 lfm Personalakten
Verwandte Verzeichnungseinheiten: ASA Ecclesiastica; NSA IX 2. Schulen, Amt für Schulwesen
Literaturhinweis: Claus-Hinrich Offen, Schulen in einer hanseatischen Bürgergesellschaft. Zur Sozialgeschichte des niederen Schulwesens in Lübeck 1800-1866 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B Bd.17), Lübeck 1990; Sylvina Zander, Zum Nähen wenig Lust, sonst ein gutes Kind... Mädchenerziehung und Frauenbildung in Lübeck (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B Bd. 26), Lübeck 1996
Vorwort: Am 26. Jan. 1810 verfügte der Senat, dass drei neue Schulen einzurichten seien (eine Trivialschule und zwei Mittelschulen). Gleichzeitig sei ein Schulcollegium zu organisieren, welches die neuen Schulen verwaltet und die privaten Lehranstalten beaufsichtigt. Am 17. März 1810 wurden die Mitglieder der neuen Behörde benannt (die Inspectores Scholarum, ein Ratsherr, ein Pastor sowie je ein Prediger für jedes betroffene Kirchspiel, der Direktor des Katharineums und je ein Bürger aus den Kirchspielen). Die Aufgaben der Behörde wurden im "Plan zur Organisierung des Schul-Collegii für die Mittel- und Trivialschulen" vom 23. Mai 1810 festgelegt. Sie umfassten v.a. die Entwicklung von Plänen über den Unterricht, die Disziplin und die Einrichtung der Schulen, die Bestimmung von Prüfungsgegenständen für die Lehrer und die Aufsicht über die Privat-Lehranstalten.
Mit Wirkung vom 31. Dez. 1866 wurde das "Schulkollegium für die Mittel- und niederen Schulen" aufgelöst, es übergab seine Akten und den bisher von ihm verwalteten Fonds an die "Inspections-Commission", diese übernahm auch die Inspektion der öffentlichen Volksschulen in der Stadt und in den Vorstädten. Die übrigen Aufgaben wurden dem im Januar 1865 eingesetzten "Ober-Schulcollegium" übertragen. Ab 1866 oblag ihm die "obere Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Unterrichts und Erziehungswesen". Mit dem 1. Jan. 1867 trat das Gesetz, das Unterrichtswesen im Lübeckischen Freistaat betreffend, in Kraft. Es legte die Zusammensetzung des Ober-Schulcollegiums wie folgt fest: 2 Senatsmitglieder, 6 bürgerliche Deputierte, 4 vom Bürgerausschuss auf je 6 Jahre zu ernennende Mitglieder, 2 vom Senat auf je 6 Jahre zu ernennende Mitglieder. Am 1. Jan. 1875 wurde ein hauptamtlicher Schulrat eingestellt, welcher Mitglied im Ober-Schulcollegium und in der Inspections-Commission war. Erster Schulrat war Dr. Georg Hermann Schröder, er wirkte bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1905. Als Sachverständiger war er auschließlich und hauptberuflich mit dem Schulwesen beschäftigt.
Im Jahre 1885 wurde ein neues Unterrichtsgesetz erlassen. An die Stelle des Ober-Schulcollegiums trat 1886 die Oberschulbehörde. Sie übernahm die Aufgaben der Schuldeputation für das Catharineum (seit 1837 zuständige Behörde für das Katharineum, siehe Bestand "Einzelne Schulen, Katharineum"), der Section des Ober-Schulcollegiums für die höhere Bürgerschule, der Behörde für die Gewerbeschule und der Inspections-Commission für die Schulen in der Stadt und in den Vorstädten. Die Oberschulbehörde bestand aus 3 Senatsmitgliedern und 12 weiteren Mitgliedern, die nicht im Schuldienst stehen durften. Beigeordnet wurden ihr der Schulrat und Vertreter einzelner Schulen mit beratender Stimme. Die Behörde wurde eingeteilt in die Sektion für höhere öffentliche Knabenschulen, Catharinenkirche und Stadtbibliothek, die Sektion für die Gewerbeschule, die Sektion für höhere Mädchenschulen, Mittel- und Volksschulen und die Sektion für das Kassen- und Rechnungswesen.
Anfang des 20. Jahrhunderts bemühte sich Dr. Sebald Schwarz (seit 1925 Landesschulrat) um die Reformierung des Unterrichtswesens. An der Oberschule zum Dom realisierte er das "Kern- und Kurssystem", aber eine von ihm erstrebte elastische Einheitsschule für Volks- und Mittelschulen konnte nicht durchgesetzt werden. 1933 wurden seine Reformen rückgängig gemacht, er wurde entlassen. Gleichzeitig wurde 1933 infolge der Gleichschaltungspolitik eine Kultusverwaltung geschaffen, welche die Aufgaben der Oberschulbehörde übernahm. Ihr unterstand das Unterrichts- und Erziehungswesen. Mit dem Verlust der Eigenstaatlichkeit Lübecks 1937 wurden die Lübecker Schulverhältnisse an die entsprechenden preußischen Gesetze angepasst. Die Aufgaben der Oberschulbehörde wurden von der Schul- und Kultusverwaltung übernommen.
Der Bestand des Ober-Schulcollegiums / Oberschulbehörde enthält ältere Ablieferungen, die 1953 neu verzeichnet wurden, eine Ablieferung von 1934 und eine Ablieferung von 1938. Die Unterlagen wurden neu geordnet und verzeichnet, neu signiert und in alterungsbeständige Materialien umverpackt. Eine neue Klassifikation und ein umfangreiches Register wurden erstellt. An der Bestandsbearbeitung waren unter Anleitung Unterzeichneter Sabrina Schwarz und Carlyn Bauke beteiligt, den Index erstellte Frau Bauke selbständig.
Zitierweise: "3.8-1 Oberschulebehörde"
Literatur:
- Staatskalender 1886, Adressbücher 1934, 1938
- Verwaltungsbericht der Hansestadt Lübeck 1937-1951
- Offen, Claus-Hinrich: Schulen in einer hanseatischen Bürgergesellschaft. Zur Sozialgeschichte des niederen Schulwesens in Lübeck (1800-1866) (Veröffentlichung zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B, Bd. 17), Lübeck 1990
- Zander, Sylvina: Zum Nähen wenig Lust, sonst ein gutes Kind... Mädchenerziehung und Frauenbildung in Lübeck (Veröffentlichung zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B, Bd. 26), Lübeck 1996
Lübeck, November 2012 Kerstin Letz
Eingrenzung und Inhalt: Jahresberichte und Protokolle, Haushaltswesen, Personalwesen, Bauwesen, einzelne Schulen, Stadtbibliothek, Personalakten
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Am 26. Jan. 1810 verfügte der Senat, dass drei neue Schulen einzurichten seien (eine Trivialschule und zwei Mittelschulen). Gleichzeitig sei ein Schulcollegium zu organisieren, welches die neuen Schulen verwaltet und die privaten Lehranstalten beaufsichtigt. Am 17. März 1810 wurden die Mitglieder der neuen Behörde benannt (die Inspectores Scholarum, ein Ratsherr, ein Pastor sowie je ein Prediger für jedes betroffene Kirchspiel, der Direktor des Katharineums und je ein Bürger aus den Kirchspielen). Die Aufgaben der Behörde wurden im "Plan zur Organisierung des Schul-Collegii für die Mittel- und Trivialschulen" vom 23. Mai 1810 festgelegt. Sie umfassten v.a. die Entwicklung von Plänen über den Unterricht, die Disziplin und die Einrichtung der Schulen, die Bestimmung von Prüfungsgegenständen für die Lehrer und die Aufsicht über die Privat-Lehranstalten. Mit Wirkung vom 31. Dez. 1866 wurde das "Schulkollegium für die Mittel- und niederen Schulen" aufgelöst, es übergab seine Akten und den bisher von ihm verwalteten Fonds an die "Inspections-Commission", diese übernahm auch die Inspektion der öffentlichen Volksschulen in der Stadt und in den Vorstädten. Die übrigen Aufgaben wurden dem im Januar 1865 eingesetzten "Ober-Schulcollegium" übertragen. Ab 1866 oblag ihm die "obere Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Unterrichts und Erziehungswesen". Mit dem 1. Jan. 1867 trat das Gesetz, das Unterrichtswesen im Lübeckischen Freistaat betreffend, in Kraft. Es legte die Zusammensetzung des Ober-Schulcollegiums wie folgt fest: 2 Senatsmitglieder, 6 bürgerliche Deputierte, 4 vom Bürgerausschuss auf je 6 Jahre zu ernennende Mitglieder, 2 vom Senat auf je 6 Jahre zu ernennende Mitglieder. Am 1. Jan. 1875 wurde ein hauptamtlicher Schulrat eingestellt, welcher Mitglied im Ober-Schulcollegium und in der Inspections-Commission war. Im Jahre 1885 wurde ein neues Unterrichtsgesetz erlassen. An die Stelle des Ober-Schulcollegiums trat 1886 die Oberschulbehörde. Sie übernahm die Aufgaben der Schuldeputation für das Catharineum (seit 1837 zuständige Behörde für das Katharineum, siehe Bestand "Einzelne Schulen, Katharineum"), der Section des Ober-Schulcollegiums für die höhere Bürgerschule, der Behörde für die Gewerbeschule und der Inspections-Commission für die Schulen in der Stadt und in den Vorstädten. Die Oberschulbehörde bestand aus 3 Senatsmitgliedern und 12 weiteren Mitgliedern, die nicht im Schuldienst stehen durften. Beigeordnet wurden ihr der Schulrat und Vertreter einzelner Schulen mit beratender Stimme. 1933 wurde infolge der Gleichschaltungspolitik eine Kultusverwaltung geschaffen, welche die Aufgaben der Oberschulbehörde übernahm.
Der Bestand des Ober-Schulcollegiums / Oberschulbehörde enthält ältere Ablieferungen, die 1953 neu verzeichnet wurden, eine Ablieferung von 1934 und eine Ablieferung von 1938. Die älteren Ablieferungen und die Ablieferung von 1934 wurden neu bearbeitet und verzeichnet. Die Ablieferung von 1938 und die Protokollbände der Behörde sind noch nicht verzeichnet worden.
- Bestandssignatur
-
Archiv der Hansestadt Lübeck, 03.08- 1
- Kontext
-
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 03 Behörden bis 1937 >> 03.08 Schule und Kultur >> 03.08-1 Oberschulbehörde
- Bestandslaufzeit
-
1700-1938
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Zugangsbeschränkungen
-
Benutzungsbeschränkung: keine
- Letzte Aktualisierung
-
22.02.2023, 10:29 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1700-1938