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Vidimus (= Abschrift) eines Urteilbriefs

Regest: Schultheiß und Gericht zu Custertingen tun kund und zu wissen, daß vor sie gekommen sind Konrat Krug und Auberlin Renntz wegen Streitigkeit um ein Gut zu Custertingen. Conrat Krug klagte gegen Auberlin Renntz, daß er ein Gut innehabe, das ihm, Krug, gehöre und das er von seinem Vater ererbt habe. Auberlin vermeine, es sei ihm geliehen. Das sei nicht richtig. Er bat den Schultheißen, dafür zu sorgen, daß Renntz darab (= von dem Gut) ziehe und ihn ungeirrt (= ungestört) lasse. Wenn Renntz aber das nicht zu tun beabsichtige, so hoffe er, es sollte gerichtlich erkannt werden, daß Renntz das tun müsse. Renntz antwortete, er habe ein Lehen inne, das dem Krug gehöre. Solche Eigenschaft (= Eigentumsrecht) wolle er dem Krug, "ungern tragen" (= nicht bestreiten?). Aber die Lehenschaft gehöre ihm, und er habe die innegehabt in guter Ruhe länger, denn Stadt-, Lands- und Dorfrecht sei. Darum hoffe er, daß man ihn bei seiner Lehenschaft bleiben lasse. Krug bestritt, daß dem Renntz das Gut geliehen sei, und er wisse nicht, von wem es ihm geliehen sei. Renntz antwortete, Krug selbst habe von ihm die Landgarbe empfangen in 7 Jahren, in denen er nie den Anspruch erhoben habe, und er, Renntz, sei ihm ein guter Maier gewesen. Krug wollte wissen, durch wen ihm das Gut geliehen sei, der dazu die Vollmacht gehabt habe. Junker Conrat Pflum und Hans Henngst erklärten als Zeugen, daß sie den Hof verliehen haben als gesetzte Pfleger zu des Kindes Nutzen. Schultheiß und Richter bestimmten, daß Aberlin Rentz das Gut künftig innehaben könne, wie es ihm geliehen sei.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1840
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Conrat Lutz, Vogt zu Tüwingen
Datum der Urschrift: 1467. Samstag nach St. Gregorien Tag
Stephan Anhuser, Richter und Bürger zu Rütlingen, bekennt, daß zu ihm gekommen ist Martin Helbling, auch Bürger daselbst, und ihn bat, von dem obgeschriebenen Urteilbrief eine glaubliche Abschrift zu geben. Er hat den Brief an Pergament und Siegel gerecht und unversehrt gesehen und die Abschrift gleichlautend gefunden
Siegler: Stephan Anhuser

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 4 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1486 August 18, Freitag nach unser Frauen Tag Assumptionis

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1486 August 18, Freitag nach unser Frauen Tag Assumptionis

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