Sachakte

Verordnung: Es wird in Erinnerung gebracht, dass beim Tode eines dekorierten Exkapitulanten der Großherzogliche Verdienst-Orden vom zuständigen Justizamt wieder eingefordert und an den Großherzog zurückgegeben werden muss (Ausfertigung drei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 37/34

Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen

Laufzeit
Darmstadt, 1815 April 28

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:33 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1815 April 28

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