Sachakte
Verordnung: Es wird in Erinnerung gebracht, dass beim Tode eines dekorierten Exkapitulanten der Großherzogliche Verdienst-Orden vom zuständigen Justizamt wieder eingefordert und an den Großherzog zurückgegeben werden muss (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
-
E 3 A, 37/34
- Bestand
-
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Kontext
-
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> A Staatsoberhaupt, Landständische Verfassung >> A.1 Staatsoberhaupt, fürstliche Familie, Huldigung, Landestrauer, Orden und Ehrenzeichen
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
10.09.2024, 08:33 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1815 April 28