Urkunde
Werden. -Carl Philipp August Freiherr von Beveren, Herr zu Landsberg, kurpfälzischer Kammerherr und Obristwachtmeister, bekundet, dass Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann ihn mit den drei Gütern zu Hinnighofen usw. (wie Nr. 4529) im Kirchspiel Kettwig zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten J.H. Hösch, Fiskalprokurator und Notar, im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten
- Reference number
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AA 0544, 5109
- Context
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Werden, Urkunden (AA 0544) >> 9. Nr. 4813-5392 (1771-1805)
- Holding
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AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
- Date of creation
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1780 November 22
- Other object pages
- Provenance
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Diverse Registraturbildner
- Delivered via
- Last update
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17.09.2025, 3:34 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1780 November 22
Other Objects (12)
Bernhard Gottfried Falke, Pastor zu Westerholt, macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann zugunsten des Stifts Rellinghausen mit dem Gut Rhade im Kirchspiel Rellinghausen belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Everhard. Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts. Anwesend waren Philipp Jacob Bernardi, Rat und Landrichter des Abts und L.udger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. -Es siegelt der Bevollmächtigtem, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten.
Friedrich Siglsmund Caspar Freiherr von Elverfeldt macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann zu Dienstmannsrecht mit dem Zehnten zu Heven belehnt hat. Er hat durch seinen Bevollmächtigten, den Gerichtsschreiber und Sekretär seines Hauses Villigst Georg Heinrich Frantzen, huldigen lassen. Anwesend waren Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten