Bestand
Gerichte im Kreis Wetzlar: Justizämter Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes (Bestand)
Enthält: Akten 1805-1924: Freiwillige Gerichtsbarkeit, Mutationsakten, Grund- und Flurbücher, Zivilprozesse
Bestandsgeschichte: Aus Ablieferungen des Amtsgerichts Wetzlar vom Jahre 1964 wurden Vorprovenienzen des Stadtgerichts Gießen und des Amtsgerichts Gladenbach ausgeschieden und der Abteilung 248/6 zugefügt.
Geschichte des Bestandsbildners: 1867 mußte das Großherzogtum Hessen einen Teil der Provinz Oberhessen an Preußen abtreten. Aus dem Bereich des Stadtgerichts Gießen fielen die Gemeinden Fellingshausen, Frankenbach, Hermannstein, Königsberg, Krumbach, Naunheim, Rodheim an der Bieber und Waldgirmes an den Hinterlandkreis und wurden dem Amtsgericht Gladenbach zugewiesen. Im Jahre 1902 gelangten die Gemeinden Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes, im Jahr 1933 die übrigen Gemeinden an das Amtsgericht Wetzlar (s. Abt. 469/36).
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Findmittel: Repertorium von Hellmuth Gensicke, 1979
Bearbeiter: Hellmuth Gensicke
- Bestandssignatur
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248/6
- Umfang
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22 m
- Kontext
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Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Herzogtum Nassau >> Außernassauische Gebiete in der Zeit des Herzogtums >> Preußischer Kreis Wetzlar >> Gerichte im Kreis Wetzlar
- Verwandte Bestände und Literatur
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Literatur: Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. o.O. 1974 (masch.)
- Indexbegriff Sache
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Waldgirmes
Gladenbach
Wetzlar
Fellingshausen
Krumbach
Frankenbach
Hermannstein
Naunheim
Rodheim a.d. Bieber
Gießen
Königsberg
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 12:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand