Archivale

Extractus Kreistags-Abschieds, Ulm 6. Juni 1787

Regest: 10) Es ist zu vernehmen gewesen, dass die vor einigen Jahren wegen der Handwerksburschen gemachte Verordnung, dass nämlich die ihnen zu erteilenden Pässe von den Ortsobrigkeiten durch ihre Unterschriften bekräftigt werden, widrigenfalls selbige nicht passiert werden sollen, seit einiger Zeit nicht mehr durchgängig beobachtet werde, desgleichen dass an manchen Orten den Betteljuden Pässe erteilt zu werden pflegen, womit diese dann herumvagieren und dem Publicum besonders in solchen Territorien, wo der Bettel ganz abgestellt ist, äusserst zu Last fallen. Die Stände werden daher erinnert, dass die den Handwerksburschen auszustellenden Pässe jedesmal mit obrigkeitlichen Attestationen versehen, den Betteljuden aber gar keine Pässe erteilt werden mögen.
Dem Zunftmeister Kohberger wird dieser Auszug zugefertigt, damit er sich darnach richte und die künftig auszufertigenden Kundschaften (= Beglaubigungen) dem jeweils regierenden Bürgermeister zur Einsicht vorgelegt, sodann neben dem Zunftsiegel auch mit dem mittleren Secretsiegel der Stadt versehen werden.
Decretum in senatu 22. Juni 1787.
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Reuttlingen

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 2609 b
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 8 Zünfte Allgemeines
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1787 Juni 6

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1787 Juni 6

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