Bestand
Eheregister Gemeinde Radibor (Bestand)
Bemerkungen: Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Personenstand der Bevölkerung über die Tauf-, Trau- und Sterberegister der Kirchen (Kirchenbücher) dokumentiert. Mit dem "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875" wurde diese Aufgabe verstaatlicht. Ab dem 1. Januar 1876 wurde die staatliche Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtend. Zuständige Behörde war das Standesamt. Mit dem am 23. Februar 2007 verkündeten bundeseinheitlichen "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) wurde festgelegt, das die Eheregister nicht mehr laufend fortgeführt, sondern nach 80 Jahren geschlossen werden. Danach sind sie dem zuständigen Archiv anzubieten.
Die Gemeinde Radibor war standesamtlich auch für die Orte Bornitz, Brohna (ab 1877), Camina, Cölln (ab 1958), Großdubrau (ab 1952), Grünbusch, Lomske (ab 1937), Luppa, Luppedubrau, Luttowitz, Merka, Neubornitz (ab 1877), Neubrohna, Radibor-Grünbusch, und Schwarzadler zuständig. Das Standesamt Bautzen übernahm vom 1. Januar 1986 bis zum 31.12.1999 standesamtliche Aufgaben für Radibor. Danach waren die Gemeinde Großdubrau und danach die Gemeinde Malschwitz zuständig (Stand März 2020).
Durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom März 1994 und mit Schreiben des Landratsamtes vom Dezember 1999 wurde entschieden, die Bücher bei dem Standesamt zu belassen, bei dem sie entstanden sind. Aus diesem Grund befinden sich die Eheregister der Gemeinde Radibor - sofern sie geschlossen sind - bis 1999 im Stadtarchiv Bautzen.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) und der damit verbundenen Übernahme der Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt Bautzen gebildet. Eine erste Übernahme fand 2010 statt.
Abgebende Stelle: Standesamt Bautzen
- Bestandssignatur
-
61016
- Kontext
-
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> Urkunden und Personenstandsunterlagen >> Personenstandsunterlagen
- Provenienz
-
städtische Verwaltung
- Bestandslaufzeit
-
1876 - 1938
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
- Zugangsbeschränkungen
-
Benutzungsmodalitäten: Die Unterlagen des Bestandes unterliegen noch vollständig den Schutzfristen nach Sächsischem Archivgesetz und sind daher nicht in der Datenbank sichtbar.
- Letzte Aktualisierung
-
17.06.2025, 07:28 MESZ
Datenpartner
Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- städtische Verwaltung
Entstanden
- 1876 - 1938