Archivale

Bayerischer Städtebund / Satzungen 1913, 1919, 1925 und 1930 (Aufbau und Aufgaben des Bayerischen Städtebundes

Darin:
Mit Satzungsänderung vom 19.10.1919 wurde der Bayerische Städteverband in Bayerischer Städtebund umbenannt. Sitz der Geschäftsstelle des Städtebundes ist München. Mitglied kann jede kreisunmittelbare Stadt und jede mittelbare Stadt mit min. 10000 Einwohnern werden. Ziel des Städtebundes ist v.a. die Sicherung der gemeinsamen Interessen der bayerischen Städte, wozu der Städtebund enge Kontakte zu Volksvertretungen, Presse und anderen Gemeindevertretungen pflegt

Archivaliensignatur
E 10/61 Nr. 6
Umfang
Umfang/Beschreibung: o.A.

Kontext
NL Martin Treu
Bestand
E 10/61 NL Martin Treu

Indexbegriff Ort
München

Laufzeit
1913 - 1930

Weitere Objektseiten
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 13:02 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Stadtarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1913 - 1930

Ähnliche Objekte (12)