Archivale
Bayerischer Städtebund / Satzungen 1913, 1919, 1925 und 1930 (Aufbau und Aufgaben des Bayerischen Städtebundes
Darin:
Mit Satzungsänderung vom 19.10.1919 wurde der Bayerische Städteverband in Bayerischer Städtebund umbenannt. Sitz der Geschäftsstelle des Städtebundes ist München. Mitglied kann jede kreisunmittelbare Stadt und jede mittelbare Stadt mit min. 10000 Einwohnern werden. Ziel des Städtebundes ist v.a. die Sicherung der gemeinsamen Interessen der bayerischen Städte, wozu der Städtebund enge Kontakte zu Volksvertretungen, Presse und anderen Gemeindevertretungen pflegt
- Archivaliensignatur
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E 10/61 Nr. 6
- Umfang
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Umfang/Beschreibung: o.A.
- Kontext
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NL Martin Treu
- Bestand
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E 10/61 NL Martin Treu
- Indexbegriff Ort
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München
- Laufzeit
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1913 - 1930
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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05.06.2025, 13:02 MESZ
Datenpartner
Stadtarchiv Nürnberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1913 - 1930