Urkunde

Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürge...

Archivaliensignatur
Urk. 14, 543
Alt-/Vorsignatur
A I u, Landgraf von Hessen-Rumpenheim sub dato
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Bemerkungen
Belehnte/r: Wilhelm, Prinz von Hessen-Rumpenheim, in eventum dessen Brüder Friedrich Wilhelm, Prinz von Hessen-Rumpenheim, und Georg Karl, Prinz von Hessen-Rumpenheim, für den Fall des Todes des Lehnsinhabers ohne männliche Leibserben
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die von Johann Philipp Franz von Fleckenbühl genannt Bürgel bei seinem Tod im Jahr 1796 heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) ein Teil der Burg Bürgeln [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 2.) der vierte Teil des Gerichts Schönstadt [Ortsteil der Gem. Cölbe, Lkr. Marburg-Biedenkopf]; 3.) die Vogtei zu Schönstadt; 4.) zwei Pfund Geld, die die Gemeinde Bürgeln von den Anstreichen bei der alten Specken gibt. Die Lehen waren aufgrund einer Exspektanz vom 17. September 1796 den Brüdern Wilhelm Karl und Karl, Grafen von Hessenstein, zu Burg- und Mannlehen verliehen worden, wonach aber durch einen zwischen deren Vormündern und den bürgelischen Allodialerben geschlossenen Vergleich vom Jahr 1797 die mit den genannten Lehen bislang besessenen Allodialstücke für eine Abfindungssumme von 8.000 Reichstalern mit den Lehen vereinigt worden sind. Auf Antrag der gräflich hessensteinischen vormundschaftlichen Direktion war die Belehnung aber wieder zurückgezogen und dafür eine Summe von 40.000 Reichstalern zum Ankauf mecklenburgischer Güter an die Direktion gezahlt worden.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm, Prinz von Hessen-Rumpenheim

Kontext
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Hep-Hey >> Hessen-Rumpenheim, Landgrafen von
Bestand
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]

Laufzeit
1821 Oktober 04

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1821 Oktober 04

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