Urkunde

Heinrich v. Dittelsheim gen. Steinmetz, Ratsherr zu Oppenheim, übereignet dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen die ihm gehörenden Güter des versto...

Archivaliensignatur
461
Formalbeschreibung
Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Aktivlehen v. Dittelsheim. Rv. (spätes 15. Jh.): Heinrich Steynmecze lehen. Mit beschädigtem Siegel ; Kopie (16. Jh.) Staatsarchiv Darmstadt, Leeheim
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geg. uff mandag nach sant Egidien tag des heyligen abtes und bichters 1450

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich v. Dittelsheim gen. Steinmetz, Ratsherr zu Oppenheim, übereignet dem Grafen Philipp v. Katzenelnbogen die ihm gehörenden Güter des verstorbenen Henne Rebstock zu Leeheim, nämlich ein Haus mit Hofraithe, zwischen den Heiligen und den Herren v. Eberbach gelegen, und folgende Äcker: ein, Halbstück (zweyteil) neben Werner Strohmann und den Herren von St. Alban, ein Halbstück auf dem Wege neben den Heiligen, ein Halbstück neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben Richard Metze, 3 1/2 Morgen daneben bei Kunz Scheffer, ein Halbstück am Wolfskehler Wege neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen auf den Strengen neben den Heiligen, drei Morgen ebendort neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben den Heiligen, 1 1/2 Morgen am Mörfelder Wege neben Waßmut, einen Morgen unter den Mönchen neben den Herren v. Eberbach, ein Halbstück neben Klaus Finke, 3 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, ein Halbstück neben den Heiligen, zwei Morgen neben den Herren v. Eberbach, drei Morgen neben den Herren von St. Alban, ein Halbstück neben den Herren v. Eberbach, einen Morgen neben den Heiligen, ein Halbstück am Bauschheimer Wege, zwei Morgen eine Ruthe am Dorfe beim Ginsheimer (Gensser) und ein Halbstück am Zoberwege neben den Herren v. Eberbach. Im anderen Feld genannt auf dem Hofe: drei Morgen eine Ruthe neben den Herren v. Eberbach, einen Morgen neben denselben, zwei Morgen auf der Gänseweide neben dem Pfarrer, einen Morgen ebendort neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen neben denselben, ein Halbstück neben Heinz Nolte, drei Morgen weniger einer Ruthe neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen auf der Nachtweide neben denselben, einen Morgen neben denselben, ein Halbstück neben den Herren von St. Jakob, 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, l/2 Morgen neben Richard Metze, zwei Morgen neben demselben, 1 1/2 Morgen im kleinen Feld neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben Werner Strome, fünf Ruthen neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen in den Strengen neben den Heiligen, einen Morgen neben dem Pfarrer, drei Morgen neben den Herren v. Eberbach, vier Morgen weniger einer Ruthe neben Werner Strome, einen Morgen nach Dornheim zu neben den Herren v. Eberbach, drei Morgen auf der langen Hecke neben den Herren zu St. Alban, einen Morgen neben denselben, 1 1/2 Morgen neben Heinz Nolte; 1 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, 1 1/2 Morgen neben den Herren zu St. Alban, fünf Ruthen neben den Herren v. Eberbach, einen Morgen neben denselben am Dornheimer Wege, ein Halbstück neben den Herren zu St. Jakob, 4 1/2 Morgen neben den Herren v. Eberbach, zwei Morgen neben denselben, 1 1/2 Morgen neben denselben, einen Morgen neben denselben, ein Halbstück neben den Herren zu St. Alban, ein Halbstück neben den Herren v. Eberbach, drei Morgen weniger iner Ruthe neben denselben, drei Morgen, zwei Morgen davon nach Dornheim zu, neben den Herren zu St. Jakob, sechs Morgen nach Erfelden zu neben den Herren v. Eberbach, fünf Ruthen neben denselben, 1/2 Morgen auf dem Hofe, 1/2 Morgen auf der Gänseweide, 2 1/2 Morgen ebendort, zwei Morgen Gärten auf der Nachtweide, fümf Mannsmahd Wiese am Weidenweg, sechs Morgen Wiese im Dornheimer Gericht, zehn Morgen daselbst, 2 1/2 Morgen daselbst, 12 1/2 Morgen Wiese in der Poppenheimer Gemarkung, 1 1/2 Morgen daselbst, 2 1/2 Morgen einen Viertel genannt der Bingarte, vier Morgen hinter Poppenheim, zwei M. ein Viertel ebendort, drei Mannsmahd im Gerauer Feld, 7 1/2 Morgen ein Viertel Wiesen in der Gerauer Gemarkung und 22 Morgen ein Viertel im Niersteiner Feld. Der Graf soll diese Güter mit allen Rechten und Freiheiten besitzen, wie sie Heinrich von Henne Rebstocks Tochter, seiner verstorbenen Frau, und ihren Kindern bisher innegehabt hat. Heinrich hat diese Güter vom Grafen als Erblehen zurückerhalten

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 4706

Kontext
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
Bestand
B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)

Laufzeit
1451 September 6

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Letzte Aktualisierung
01.05.0004, 12:41 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1451 September 6

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