Schriftgut

Dienstliche Bestimmungen des MfS über den Umgang mit Waffen und Munition

Enthält:
Ordnung des Ministers vom 5.2.1976 über den Gebrauch von Schusswaffen für die Angehörigen des MfS (BdL/231/76). - Weisung des Ministers vom 19.3.1984 über die Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit beim Umgang mit Dienstwaffen und Munition (BdL/1061/84). - Anleitung des Leiters der Abt. Militärische Ausbildung der HA Kader und Schulung vom April 1984 zum Umgang mit Dienstwaffen und Munition sowie die Handhabung der Waffen beim Schießen (Reg.-Nr.: MA 6/84). - Nachweiskarte des SR PS der BV Dresden über durchgeführte aktenkundige Belehrungen der Mitarbeiter des SR PS zum Umgang mit Waffen und Munition von 1988 bis 1989.

Archivaliensignatur
Bundesarchiv, BArch MfS BV Ddn SR PS/141
Alt-/Vorsignatur
Ddn PS 141
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
BV Dresden, Selbständiges Referat Personenschutz >> Selbstständiges Referat Personenschutz (SR PS), MfS-Bezirksverwaltung Dresden >> Selbstständiges Referat Personenschutz, MfS-BV Dresden >> Leitung und Planung, Dienstbetrieb >> Dienstliche Bestimmungen und Informationen >> Dienstliche Bestimmungen und Informationen des MfS
Bestand
BArch MfS BV Ddn SR PS BV Dresden, Selbständiges Referat Personenschutz

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:37 MEZ

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