Urkunde

Gottfried Herr zu Eppstein-Münzenberg verleiht Henne von Langsdorf als Burglehen eine Jahresgülte von 4 Gulden aus der Kellerei Eppstein, ein Haus und Gärten bei seinem eigenen Garten und bei St. Antonius zu Eppstein, eine Gülte von 3 Gulden aus der Kellerei Homburg, eine Korngülte aus dem kleinen Zehnten zu Niedersteden, eine Wiese in der Wiltbach, einen Garten zu Mittelsteden sowie ein Mannlehen, bestehend aus Gütern und Gülten zu Breckenheim, Wallau, aus der Mühle Niedersteden, zum Rodechin bei Friedberg, zu Swalheim, Rimbrucken und Heinhausen (Heynhusen), was ihm alles vom verstorbenen Jörg Flemigk und durch Ankauf von Henne Flemigk von Hausen überkommen ist.

Archivaliensignatur
331, U 244
Formalbeschreibung
Beglaubigte und besiegelte Abschrift des Henne von Langsdorf von 1468 Februar 6, Papier
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: uff dem sampstag noch dem sondag Cantate anno Domini 1466

Kontext
Herrschaft Eppstein >> 1 Urkunden >> 1451-1475
Bestand
331 Herrschaft Eppstein

Laufzeit
1466 Mai 10

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1466 Mai 10

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